Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 10/2026
Hauptthemen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sachbeschädigung an Verkehrsschildern und Wahlplakaten

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Bekleben von Verkehrsschildern sowie anderen öffentlichen Einrichtungen und Eigentum strengstens untersagt ist. Solche Handlungen beeinträchtigen die Sicherheit und Funktionalität unserer Infrastruktur und können zudem rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ebenso möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das unerlaubte Zerstören oder Entfernen von Wahlplakaten strafbar ist. Bitte respektieren Sie die Meinungsfreiheit und die demokratische Vielfalt, die durch diese Plakate vertreten wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, unsere Städte und Gemeinden sauber, sicher und respektvoll zu gestalten.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Ordnungsbehörde