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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde
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13. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung Weiler bei Monzingen

Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses und Bekanntmachung der Genehmigung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.12.2024 den Feststellungsbeschluss über die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim zu nachstehendem Fortschreibungsfall gefasst:

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehem. Verbandsgemeinde Bad Sobernheim soll der bebaute Bereich des Gonratherhof, der bisher dem Außenbereich zuzuordnen ist, als gemischte Baufläche und somit als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteils ausgewiesen werden. Durch die neben den landwirtschaftlichen Anwesen etablierte Wohnbebauung, hat sich hier mittlerweile ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil entwickelt, den die Ortsgemeinde über eine Entwicklungssatzung nun auch bauplanungsrechtlich sichern möchte.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festlegung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zu schaffen sowie dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, wurde der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung fortgeschrieben.

Die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB am 26.02.2025 mit dem Az.: 6/62-610-13/1435 durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach genehmigt.

Die Genehmigung der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 S.1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim wird gem. § 6 Abs. 5 S. 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Planunterlagen werden ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, Fachbereich 3, EG, Zimmer 016, 55566 Bad Sobernheim während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim Auskunft erteilt.

Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches

Das ca. 3 ha große Plangebiet umfasst alle bestehenden Wohn- und Landwirtschaftsgebäude im Bereich des Gonrather Hof, der der Ortsgemeinde Weiler bei Monzingen angehört.

Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Hinweise

Es wird auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Nahe-Glan unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen