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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 11/2025
Daubach
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Haushaltsplanung 2025 + 2026 der Ortsgemeinde Daubach

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2025 + 2026 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 23, oder nach Absprache beim Ortsbürgermeister, durch die Einwohner eingesehen werden.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch beim Ortsbürgermeister eingereicht werden.