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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 11/2026
Bärweiler
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bärweiler für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 26.02.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushalts-

jahr 2026

Haushalts-

jahr 2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

431.900 €

390.400 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

423.200 €

353.600 €

der Jahresüberschuss auf

8.700 €

36.800 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

24.600

51.400 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

121.600 €

0 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

182.600 €

1.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-61.000 €

-1.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

36.400 €

-50.400 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Es werden keine Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vorgesehen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026  —  310.800 €

für das Haushaltsjahr 2027  —  330.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Für die Haushaltsjahre

2026

2027

- Grundsteuer A auf

300 v. H.

300 v. H.

- Grundsteuer B auf

365 v. H.

365 v. H.

- Gewerbesteuer auf

365 v. H.

365 v. H.

Für die Haushaltsjahre

2026

2027

beträgt die Hundesteuer, für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

36 €

36 €

- für den zweiten Hund

48 €

48 €

- für jeden weiteren Hund

60 €

60 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

-entfällt-

§ 7 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024:  —  837.441 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025:  —  826.748 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026:  —  835.448 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027:  —  872.248 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn:

a)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

b)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

Ein erheblicher Jahresfehlbetrag gem. § 100 Abs. 4 i.V.m. § 98 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GemO liegt vor, wenn:

c)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

d)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

§ 9 Deckungsfähigkeit

In Abweichung zu § 16 Abs. 1 GemHVO (gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt) werden die Personalaufwendungen der Kontengruppe 50 u. 51, die Sach- u. Dienstleistungen, Kontengruppe 52 sowie die sonstigen laufenden Aufwendungen der Kontengruppe 56 in den Teilhaushalten 1. u. 2 gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO als gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Die bis zum Jahresende nicht in Anspruch genommenen Ansätze für Aufwendungen der Kontengruppe 52 und 56 werden grundsätzlich für übertragbar erklärt (§ 17 Abs. 1 GemHVO).

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von  —  5.000 €

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan /
Ortsgemeinde Bärweiler, den 26.02.2026
(Beschlussfassung)
gez. Helmut Schmell (Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Sie wurde gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben/E-Mail vom 27.02.2026 angezeigt. Die erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann an sieben Werktagen ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 23, durch die Einwohner eingesehen werden.

Hinweis auf die Rechtsfolge:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen