Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2024 und 2025 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Meisenheim, Zimmer 23, oder nach Absprache bei dem Ortsbürgermeister, durch die Einwohner eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch bei Ortsbürgermeister eingereicht werden.