a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Callbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung:
In den vergangenen Jahren haben sich bezüglich der Nutzung regenerativer Energien veränderte Tatsachen und Rahmenbedingungen ergeben, zuletzt in Rheinland-Pfalz insbesondere durch die 4. Teilfortschreibung zum LEP IV. Die Landesregierung hat sich „damit das Ziel gesetzt bis 2030 den Bruttostrombedarf bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken.“ Um dieses Ziel zu erreichen, wird gemäß 4. Teilfortschreibung „eine Verdopplung der installierten Leistung bei der Windkraft und eine Verdreifachung bei der Photovoltaik“ erforderlich.
Die Gemeinde Callbach beabsichtigt daher zur Förderung erneuerbarer Energien einen Standort für die Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen anzubieten. Zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen Belangen wurde dem Bauleitplanverfahren ein Zielabweichungsverfahren vorgeschoben. Diesem wurde mit Bescheid vom 09.03.2023 zugestimmt.
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erfolgt parallel die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der ehem. Verbandsgemeinde Meisenheim mit der Zielsetzung, in dem in Rede stehenden Bereich eine Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ neu darzustellen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Bebauungsplanunterlagen in der Zeit von
Freitag, 21.03.2025 bis einschließlich Freitag, 25.04.2025
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-klimaschutz/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/) einzusehen ist.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
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| - Grenzabständen zu Wirtschaftswegen |
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| - Archäologische Denkmäler und Funde |
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| - Arten- und Biotopschutz |
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| - Themenbereich Wasser |
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| - Themenbereich Boden |
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| - Thema Netzanschluss |
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der Veröffentlichung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
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| - Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltmerkmale der Gebiete |
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| Internationale Schutzgebiete, Nationale Schutzgebiete und -objekte, wasserrechtliche Schutzgebiete, gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope, Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt, Mensch / Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter) |
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| - Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft |
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| - Zielvorstellungen für Naturschutz und Landespflege für Boden, Wasser, Luft / Klima, Orts- und Landschaftsbild / Erholungsnutzung, Arten und Biotope, |
| - Baubedingte Wirkungen, Anlagenbedingte Wirkungen, Betriebsbedingte Wirkungen, Auswirkungen auf Schutzgebiete und –objekte sowie schutzwürdige Biotope, Auswirkungen auf Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt, Mensch / Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) |
| - Vermeidung von Emissionen / Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser, Anfälligkeit des Planvorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen, Kumulierung von Umweltauswirkungen, Hinweise und Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen, |
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Forstamt Bad Sobernheim – 12.01.2024
Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 24.01.2024
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz – 19.01.2024
Landwirtschaftskammer RLP – 10.01.2024
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte).
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Das Plangebiet misst ca. 14 ha und umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Callbach, Flur 0: 437/2, 436/1, 438/1, 441/1, 445, 446/1, 448/1, 454/1, 456/3, 464/1, 465
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planurkunde zu entnehmen.