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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 12/2025
Callbach
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Callbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung:

In den vergangenen Jahren haben sich bezüglich der Nutzung regenerativer Energien veränderte Tatsachen und Rahmenbedingungen ergeben, zuletzt in Rheinland-Pfalz insbesondere durch die 4. Teilfortschreibung zum LEP IV. Die Landesregierung hat sich „damit das Ziel gesetzt bis 2030 den Bruttostrombedarf bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken.“ Um dieses Ziel zu erreichen, wird gemäß 4. Teilfortschreibung „eine Verdopplung der installierten Leistung bei der Windkraft und eine Verdreifachung bei der Photovoltaik“ erforderlich.

Die Gemeinde Callbach beabsichtigt daher zur Förderung erneuerbarer Energien einen Standort für die Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen anzubieten. Zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen Belangen wurde dem Bauleitplanverfahren ein Zielabweichungsverfahren vorgeschoben. Diesem wurde mit Bescheid vom 09.03.2023 zugestimmt.

Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erfolgt parallel die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der ehem. Verbandsgemeinde Meisenheim mit der Zielsetzung, in dem in Rede stehenden Bereich eine Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ neu darzustellen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Bebauungsplanunterlagen in der Zeit von

Freitag, 21.03.2025 bis einschließlich Freitag, 25.04.2025

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-klimaschutz/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/) einzusehen ist.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:

  • Waldabstände
  • Streichung der Festsetzung über eine max. zulässige Grundfläche von 100m²
  • Konkretisierung der Festsetzung zu Einzäunung
  • Errichtung von Ansitzwarten
  • Aufnahme und Ergänzung von Hinweisen zu/m

- Grenzabständen zu Wirtschaftswegen

- Archäologische Denkmäler und Funde

- Arten- und Biotopschutz

- Themenbereich Wasser

- Themenbereich Boden

- Thema Netzanschluss

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der Veröffentlichung eingesehen werden

Fachgutachten

  • Umweltbericht gemäß § 2a BauGB (BBP, Kaiserlautern, Februar 2025)
  • Artenschutzrechtliche Voreinschätzung (BBP, Kaiserlautern, November 2023)
  • Brutvogelkartierung (BBP, Kaiserlautern, Februar 2025)

Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:

  • Einleitung, Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Bebauungsplans, Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung
  • Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen

- Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltmerkmale der Gebiete

Internationale Schutzgebiete, Nationale Schutzgebiete und -objekte, wasserrechtliche Schutzgebiete, gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope, Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt, Mensch / Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter)

- Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft

- Zielvorstellungen für Naturschutz und Landespflege für Boden, Wasser, Luft / Klima, Orts- und Landschaftsbild / Erholungsnutzung, Arten und Biotope,

  • Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung
  • Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

- Baubedingte Wirkungen, Anlagenbedingte Wirkungen, Betriebsbedingte Wirkungen, Auswirkungen auf Schutzgebiete und –objekte sowie schutzwürdige Biotope, Auswirkungen auf Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt, Mensch / Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen)

  • Eingriffs- und Ausgleichsermittlung, Bilanzierung, Landschaftsplanerische Maßnahmen (Neueinsaat und Pflege extensives Grünland, Erhalt von Gehölzen, Eingrünung, Bauzeitbegrenzung, Umzäunung, Befestigte Fahrwege, Verwendung von Pestiziden, Düngern und Chemikalien, Außenbeleuchtung, Bauliche Gestaltung der Photovoltaikmodule, Anbringen von Sitzwarten, Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche)
  • Weitere Belange des Umweltschutzes / Weitere Entwicklungsprognosen

- Vermeidung von Emissionen / Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser, Anfälligkeit des Planvorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen, Kumulierung von Umweltauswirkungen, Hinweise und Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen,

  • Anderweitige Planungsmöglichkeiten / Alternativenprüfung
  • Zusätzliche Angaben, Monitoring, allgemein verständliche Zusammenfassung, Anhang (Pflanzliste, Saatgutmischungen)

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:

Forstamt Bad Sobernheim – 12.01.2024

  • Hinweis zur Einhaltung der Waldabstände

Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 24.01.2024

  • Empfehlung zum Ausschluss von Stacheldraht im gesamten Plangebiet
  • Empfehlung zur naturverträglichen Pflege der Eingrünung der Zaunanlage
  • Forderung zur Errichtung von Sitzwarten entlang der Zaunfläche
  • Empfehlung zur Prüfung überobligatorischer Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität und Naturverträglichkeit der PV-Anlage
  • Hinweise zum Rückbau der Anlage (§§44 ff Bundesnaturschutzgesetz)
  • Forderung zur Durchführung einer Untersuchung zum Vorkommen von Feldlerchen
  • Hinweis auf eine geringfügige Beeinträchtigung der natürlichen Wasserführung
  • Hinweis auf Erhalt der Grundwasserneubildung bei Rückhaltung des Oberflächenwassers
  • Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser
  • Hinweise zu den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV
  • Hinweis, dass bei Pflege- und Wartungsarbeiten der Solarmodule auf den Einsatz jeglicher wassergefährdenderen Substanzen zu verzichten ist

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz – 19.01.2024

  • Hinweis auf eine mögliche Gefährdung des Plangebiets im Falle eines Starkregenereignisses
  • Empfehlung zur Errichtung der Solaranlagen in einer an mögliche Überflutungen angepassten Bauweise
  • Hinweis, dass Abflussrinnen von einer Bebauung freizuhalten sind um einen möglichst schadlosen Abfluss des Wassers zu gewährleisten

Landwirtschaftskammer RLP – 10.01.2024

  • Hinweis auf einen erheblichen Eingriff in die Agrarstruktur
  • Forderung zur Einhaltung der Grenzabstände gegenüber landwirtschaftlichen Flächen

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte).

  • keine

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Das Plangebiet misst ca. 14 ha und umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Callbach, Flur 0: 437/2, 436/1, 438/1, 441/1, 445, 446/1, 448/1, 454/1, 456/3, 464/1, 465

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planurkunde zu entnehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen