Gemäß Friedhofssatzung sind die jeweiligen Gemeinden verpflichtet, die Grabmale jährlich auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Mit der Ausführung dieser Aufgaben wurde ein externes Unternehmen, die Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR, beauftragt, Die diesjährige Überprüfung findet vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen in der Zeit vom 06. – 10. April 2026 (Feiertage ausgenommen) statt. Dies zu Ihrer Kenntnis.