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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 13/2023
Bad Sobernheim
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Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler

Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim-Eckweiler gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobern-heim-Eckweiler am Freitag, 14.04.2023, 20.00 Uhr in das Gemeindehaus in Daubach eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Jagdvorstehers
  3. Geschäftsberichte 2019, 2020, 2021 und 2022 Beratung und Beschluss
  4. Entlastung des Jagdvorstandes
  5. Planung der Maßnahmen 2023-2024- Verwendung des Reinertrags und teilweiser Rücklagen Beratung und Beschluss
  6. Änderung der Übertragungsvereinbarung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Verwaltungskostenbeitrag) - Beratung und Beschluss
  7. Anhörung der Jagdgenossen
  8. Verschiedenes

Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke vor Beginn der Versammlung anzugeben.

Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.

Hinweis:

Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch:

1.

den Ehegatten oder Lebenspartner,

2.

einen Verwandten in gerader Linie,

3.

eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person oder

4.

einen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört,

5.

eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person

aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Hans Werner Klotz, Jagdvorsteher