Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim-Eckweiler gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobern-heim-Eckweiler am Freitag, 14.04.2023, 20.00 Uhr in das Gemeindehaus in Daubach eingeladen.
Tagesordnung:
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke vor Beginn der Versammlung anzugeben.
Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Hinweis:
Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch:
| 1. | den Ehegatten oder Lebenspartner, |
| 2. | einen Verwandten in gerader Linie, |
| 3. | eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person oder |
| 4. | einen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört, |
| 5. | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person |
aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.