Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 23, oder nach Absprache beim Ortsbürgermeister, durch die Einwohner eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch beim Ortsbürgermeister eingereicht werden.