Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 13/2024
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Tipps und Informationen für Gewässeranlieger

Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und frische grüne Weiden- und Erlenzweige – ein naturnaher Bach bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

Bäche und Flüsse sind die Lebensadern in unserer Landschaft, Heimat für eine faszinierende und häufig bedrohte Tiere und Pflanzen. Helfen Sie mit, dass wir diese Perlen der Natur für unsere Nachkommen erhalten und schützten können. Dieses Faltblatt zeigt, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können - ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung - und erläutert Ihnen Ihre Rechte und Pflichten am Gewässer.

Was können Sie als Gewässeranlieger für Ihr Gewässer tun?

Kompost- und Holzlagerung Komposthaufen, Holzlager und Strohballen gehören nicht ans Gewässer. Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen (z. B. Rohrdurchlässe, Einläufe, Brücken) verkeilen. Das Wasser kann dort nicht mehr abfließen, tritt über die Ufer und führt zu Überschwemmungen. Ausreichend Abstand zum Gewässer, mindestens 5 - 10 m. Keine Ablagerungen am Ufer und an Böschungen.

Abfall gehört nicht ans Gewässer, sondern muss an den dafür vorgesehenen Stellen (z. B. Wertstoffhöfe und Grünschnittabgabestellen) entsorgt werden.

Kurzzeitige Lagerung von anfallendem Abfall nur in ausreichendem Abstand zum Gewässer (Hochwassergefahr und Eintrag von Schadstoffen ins Gewässer).

Grünschnitt gehört in den Kompost (Grasabfälle) oder in Grünschnittsammelstellen (Holzschnittgut).

Keine Entsorgung von Bauschutt, Holz, Grünschnitt, Hausmüll und anderen Abfällen (z. B. Sondermüll, Reifen, Farbreste, Spritzmittelrückständen, etc.) in oder am Gewässer.

Gehölzpflege

Ganz wichtig!! Für die Verkehrssicherung der Gehölze am Bach ist jeder Grundstückseigentümer selbst zuständig.

Die Gehölzpflege muss fachgerecht erfolgen und hat bis zur Böschungsoberkante und im rechtlich festgesetzten Gewässerrandstreifen, soweit dies für den ordnungsgemäßen Hochwasserabfluss erforderlich ist, in Abstimmung mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen zu erfolgen.

Quelle Foto und Text:

Verändert nach: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH: Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ (2013) Zeichnung: Loew design (2014)

Quelle: https://www.gfg-fortbildung.de/web/images/stories/gfg_pdfs/13-Gruenschnitt/Informationsblaetter-Gewaesseranlieger_08-09-16.pdf