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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 13/2024
Bad Sobernheim
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1. Änderung des Bebauungsplanes

„Kleinmühler Wiesen“ a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.

Ziel der Planung

Die Stadt Bad Sobernheim hat im Jahr 2001 den Bebauungsplan „Kleinmühler Wiesen“ aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde durch die Veröffentlichung vom 10.01.2002 rechtskräftig. Im Laufe der Jahre hat sich auf der Fläche eine Minigolfanlage und eine gastronomische Nutzung mit den zugehörigen Stellplätzen entwickelt. Aufgrund dieser Nutzungen hat sich die Gastronomie auch in die Freiflächen entwickelt.

Um eine weitere Entwicklung der Gastronomie im Außenbereich zu ermöglichen und somit die Attraktivität des Naherholungsstandorts insbesondere im Sommer weiter zu erhöhen, soll der Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. Abs. 8 BauGB geändert werden. Das Änderungsverfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gestartet, aufgrund von rechtlichen Bedenken jedoch auf das Regelverfahren umgestellt. Die erste Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.10.2023 bis einschließlich 14.11.2023 wird demzufolge als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gewertet. Eine weitere Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt. Ein Umweltbericht wurde ebenfalls angefertigt.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung, in der Zeit von

Freitag, 29.03.2024 bis einschließlich Freitag, 03.05.2024

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} (Menü) {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen ist.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim zu richten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:

  • Umstellung der Verfahrensart vom beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB auf ein Regelverfahren
  • Anpassung des Geltungsbereiches um Verkehrsgrünfläche
  • Konkretisierung des unteren Höhenbezugspunktes

Aufnahme von Hinweisen zu/m

  • Hochwasserschutz
  • Denkmalschutz

Redaktionelle / Nachrichtliche Ergänzungen

  • Bezeichnung des Überschwemmungsgebietes
  • Zeichnerische Übernahme des Abflussbereiches des Überschwemmungsgebietes

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Fachgutachten

  • Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplans
    (Enviro-Plan GmbH, Odernheim am Glan, Februar 2024)
  • Schalltechnisches Gutachten zum Nohfels-Park in Bad Sobernheim (Ingenieurbüro Pies GbR, Mainz)

Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:

  • Einleitung und planerische Vorgaben (Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zu Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, Ziele des Umweltschutzes aufgrund von Fachgesetzen und –plänen und Art der Berücksichtigung)
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes in Bezug auf Menschen, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, Vorbelastungen
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung in Bezug auf Schutzgebiete und Schutzstatus, Menschen, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen
  • Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (gesetzliche Grundlagen, Freistellung von den Verboten bei der Eingriffs- und Bauleitplanung, Ausnahmen, Befreiungen, Untergesetzliche Normen, Artenschutzrechtliche Bewertung)
  • Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen
    Ermittlung des Kompensationsbedarfs, sowie geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen und Pflanzliste
  • Geprüfte Alternativen
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz – 19.10.2023

  • Hinweis, dass Planungsgebiet sich vollständig innerhalb des mit Rechtsverordnung vom 15.07.2014 nach § 76 Abs. 2 WHG festgesetzten Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Nahe liegt
  • Hinweis, dass die Errichtung von baulichen Anlagen, Mauern, Wällen, Erhöhen der Erdoberfläche, etc. im Überschwemmungsgebietes grundsätzlich verboten ist
  • Hinweis, dass der südöstliche Bereich des Bebauungsplanes im Abflussbereich des Überschwemmungsgebietes liegt
  • Pfalzmaßnahmen sind innerhalb des Abflussbereiches durchströmbar und aus fachlicher Sicht parallel zur Fließrichtung der Nahe anzuordnen sodass sie keinen Querriegel bilden

Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 28.11.2023

  • Hinweis, dass Planungen keinen Einfluss auf die Erhaltungsziele des Vogelschutzes haben dürfen.
  • Empfehlung zur Verwendung von regionalem Saatgut bei Nachsaat von Grünland
  • Hinweis, dass Planungsgebiet sich vollständig innerhalb des mit Rechtsverordnung vom 15.07.2014 nach § 76 Abs. 2 WHG festgesetzten Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Nahe liegt
  • Empfehlung zur Freihaltung des Abflussbereiches des Überschwemmungsgebietes

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte).

  • Bedenken hinsichtlich signifikanter Erhöhungen der Emissionswerte in Bezug auf die Lärm- und Luftbelastungen durch die Planung

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Bad Sobernheim. Neben dem Flurstück 519/3, Flur 6, liegen keine weiteren Flurstücke im Geltungsbereich oder grenzen an diesen an. Durch die Nähe betroffen sind insbesondere die nördlichen Flurstücke 512, 513 und 513/1, alle in der Flur 6. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst knapp 0,4 ha.

Die genaue Lage des Plangebiets in der Stadt Bad Sobernheim ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Nahe-Glan
- Fachbereich 3 -
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen