a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.
Ziel der Planung
Die Stadt Bad Sobernheim hat im Jahr 2001 den Bebauungsplan „Kleinmühler Wiesen“ aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde durch die Veröffentlichung vom 10.01.2002 rechtskräftig. Im Laufe der Jahre hat sich auf der Fläche eine Minigolfanlage und eine gastronomische Nutzung mit den zugehörigen Stellplätzen entwickelt. Aufgrund dieser Nutzungen hat sich die Gastronomie auch in die Freiflächen entwickelt.
Um eine weitere Entwicklung der Gastronomie im Außenbereich zu ermöglichen und somit die Attraktivität des Naherholungsstandorts insbesondere im Sommer weiter zu erhöhen, soll der Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. Abs. 8 BauGB geändert werden. Das Änderungsverfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gestartet, aufgrund von rechtlichen Bedenken jedoch auf das Regelverfahren umgestellt. Die erste Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.10.2023 bis einschließlich 14.11.2023 wird demzufolge als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gewertet. Eine weitere Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt. Ein Umweltbericht wurde ebenfalls angefertigt.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung, in der Zeit von
Freitag, 29.03.2024 bis einschließlich Freitag, 03.05.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} (Menü) {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen ist.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim zu richten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Aufnahme von Hinweisen zu/m
Redaktionelle / Nachrichtliche Ergänzungen
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz – 19.10.2023
Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 28.11.2023
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte).
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Bad Sobernheim. Neben dem Flurstück 519/3, Flur 6, liegen keine weiteren Flurstücke im Geltungsbereich oder grenzen an diesen an. Durch die Nähe betroffen sind insbesondere die nördlichen Flurstücke 512, 513 und 513/1, alle in der Flur 6. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst knapp 0,4 ha.
Die genaue Lage des Plangebiets in der Stadt Bad Sobernheim ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.