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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 13/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

14. (vormals 10.) Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Bad Sobernheim); Siedlungsentwicklung Weiler bei Monzingen

a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung Weiler b. M. lief bislang unter der fortlaufenden Nummer 10. Da die 14. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung Langenthal zeitlich schneller umgesetzt werden konnte, wird die Nummerierung der Fortschreibung aus redaktionellen Gründen auf die 10. Fortschreibung angepasst. Die bislang 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung Weiler b. M. wird entsprechend auf die 14. Fortschreibung korrigiert.

Ziel der Planung

Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes der ehem. Verbandsgemeinde Bad Sobernheim soll der bebaute Bereich des Gonrather Hof, der bisher dem Außenbereich zuzuordnen ist, als gemischte Baufläche und somit als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteils ausgewiesen werden. Durch die neben den landwirtschaftlichen Anwesen etablierte Wohnbebauung hat sich hier mittlerweile ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil entwickelt, den die Ortsgemeinde über eine Entwicklungssatzung nun auch bauplanungsrechtlich sichern möchte.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festlegung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu schaffen sowie dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung fortgeschrieben werden.

Momentan wird die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist daher zwingend erforderlich. Entsprechend soll dazu der Bereich im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen werden.

Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von

Freitag, 29.03.2024 bis einschließlich Freitag, 03.05.2024

besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen.

Daneben liegen die Unterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:

Aufnahme von Hinweisen

  • Wasserwirtschaft

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Fachgutachten

  • Umweltbericht als Teil der Begründung des Flächennutzungsplans (Planungsbüro Enviro-Plan GmbH, Odernheim am Glan, März 2024)

Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:

  • Einleitung und planerische Vorgaben (Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zu Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, Ziele des Umweltschutzes aufgrund von Fachgesetzen und –plänen und Art der Berücksichtigung)
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes in Bezug auf Schutzgebiete und Schutzstatus, Menschen, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, Vorbelastungen
  • • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung in Bezug auf Schutzgebiete und Schutzstatus, Menschen, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen
  • Anlagen

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz – 11.01.2024

  • Hinweise auf mögliche Gefährdungen durch Sturzflut und Starkregen

Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 18.01.2024

  • Hinweis, dass die allgemeinen wasserwirtschaftlichen Aspekte, wie die Sicherstellung eines geordneten Abflussverhaltens durch Rückhalte bzw. Versickerungsmaßnahmen bei künftigen Vorhaben zu beachten sind
  • • Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung bei Anlagen im 10 m Bereich von Gewässern

Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
- Fachbereich 3 -
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen