a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung Weiler b. M. lief bislang unter der fortlaufenden Nummer 10. Da die 14. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung Langenthal zeitlich schneller umgesetzt werden konnte, wird die Nummerierung der Fortschreibung aus redaktionellen Gründen auf die 10. Fortschreibung angepasst. Die bislang 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung Weiler b. M. wird entsprechend auf die 14. Fortschreibung korrigiert.
Ziel der Planung
Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes der ehem. Verbandsgemeinde Bad Sobernheim soll der bebaute Bereich des Gonrather Hof, der bisher dem Außenbereich zuzuordnen ist, als gemischte Baufläche und somit als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteils ausgewiesen werden. Durch die neben den landwirtschaftlichen Anwesen etablierte Wohnbebauung hat sich hier mittlerweile ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil entwickelt, den die Ortsgemeinde über eine Entwicklungssatzung nun auch bauplanungsrechtlich sichern möchte.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festlegung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu schaffen sowie dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung fortgeschrieben werden.
Momentan wird die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist daher zwingend erforderlich. Entsprechend soll dazu der Bereich im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen werden.
Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von
Freitag, 29.03.2024 bis einschließlich Freitag, 03.05.2024
besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen.
Daneben liegen die Unterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Aufnahme von Hinweisen
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz – 11.01.2024
Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 18.01.2024
Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte