a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die 5. Änderung des Bebauungsplans „Am alten Schloss“ beschlossen.
Ziel der Planung:
Im Jahr 2018 wurde die im Bebauungsplan „Am Alten Schloss“ festgesetzte Nutzung im Rahmen der 4. Änderung an die aktuelle Nutzung angepasst. Bedingt durch die betrieblichen Entwicklungen wurde dazu im textlichen Teil die „Kurnutzung“ um eine „Hotelnutzung“ erweitert.
Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Gebäude im Ordnungsbereich 8 betrieblich von den übrigen Gebäuden getrennt, so dass die Bindung der zugelassenen Nutzungen an die Hotel- oder Kurnutzung nicht mehr zweckmäßig erscheint.
Da durch die Planänderungen eine verbesserte Nutzbarmachung der vorhandenen Gebäude im Ordnungsbereich 8 beabsichtigt ist, erfolgt die die Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 a BauGB und im beschleunigten Verfahren.
Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung:
Siehe Punkt a).
Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewandt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung, in der Zeit von
Freitag, 29.03.2024 bis einschließlich Freitag, 03.05.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Geltungsbereich der 5. Änderung bleibt gegenüber der 4. Änderung unverändert und umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke:
Flur 5, Flurstücke: 50/5; 50/6; 50/7; 50/8; 50/9; 60/3, 60/6; 60/7; 60/8; 60/9; 60/10; 63/5; 63/6; 68/3; 68/5; 68/8; 68/10 teilw.; 90/4; 90/5; 90/9; 90/10; 96/1;96/3; 863/7 teilw.; 874/62 teilw.; 913/60; 929/69; 931/60; 939/61; 941/90; 942/90; 943/90; 953/69; 954/69; 955/69; 956/69; 958/61; 972/60; 979/1 teilw.
Die genaue Lage des Plangebiets in der Gemarkung Sobernheim ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.