a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
c) Geltungsbereich
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung vom 13.09.2023 die 15. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim beschlossen.
Die derzeitig landwirtschaftlich genutzte Grünfläche innerhalb der Ortsgemeinde Lauschied soll im Zuge der geordneten Entwicklung in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.
Die Ortsgemeinde möchte ortsansässige Familien an ihren Heimatort binden und gleichzeitig nichtortsansässige als Einwohner gewinnen. Der Planungswille wurde durch die entsprechenden Ratsbeschlüsse zum Ausdruck gebracht. Die Möglichkeiten der Innenentwicklung sind durch die Siedlungsstruktur weitestgehend ausgeschöpft. Mit der vorliegenden Planung könnten die letzten verbleibenden Flächen überplant werden, bevor die weitere Entwicklung auf Flächen im Außenbereich zurückgreifen müsste.
Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt Teile der Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist im Folgenden eine planungsrechtliche Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von
Freitag, 29.03.2024 bis einschließlich Freitag, 03.05.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
c) Geltungsbereich/Übersichtskarte
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Südosten der Ortsgemeinde Lauschied im Landkreis Bad-Kreuznach. Die Hauptverkehrsstraßen (Deslocher Straße und Abtweilerstraße) führen auf die nördliche verlaufende Landstraße 376. Die nächste Ortsgemeinde Bärweiler liegt ca. 1.000 m nordwestlich von Lauschied.
Die ca. 0,32 ha große Fläche befindet sich innerhalb der Ortsgemeinde Lauschied und umfasst in der Flur 8 die Flurstücknummer 104.