1) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.
Ziel der Planung:
Der geplante Solarpark hat eine Gesamtgröße von ca. 10 ha. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,7 km nordöstlich der Ortslage von Lauschied und 580 m nordwestlich der Abtweiler Siedlung „Hühnerhof“, im Umfeld des Bad Sobernheimer Stadtwaldes (außerhalb des Geltungsbereichs), auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Gem. § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wird der Errichtung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien, wie folgt Vorrang eingeräumt:
„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“
Die vorliegende Planung entspricht somit den energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen und -vorgaben des Bundes. Durch die Errichtung des geplanten Solarparks wird ein aktiver Beitrag zum konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien geleistet.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Solarparks nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu schaffen, hat die Ortsgemeinde Lauschied gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Die kleinen Waldlose“ beschlossen.
Um auf der Ebene vorbereitenden Bauleitplanung die notwendigen Voraussetzungen zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes zu schaffen, ist diese Teilfortschreibung zwingend notwendig.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplanentwurf für die zuvor beschriebene Fortschreibung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Freitag, 27.03.2026 bis einschließlich Freitag, 08.05.2026 im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} (Menü) {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) - 12.06.2025
Forstamt Bad Sobernheim - 16.06.2025
Kreisverwaltung Bad Kreuznach (verschiedene Ämter) - 18.06.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz (Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz) - 24.06.2025
Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.
2) Geltungsbereich / Übersichtskarte