Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 13/2026
Bärweiler
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Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinde Bärweiler gehören (Jagdgenossen und Jagdgenossinnen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bärweiler am Dienstag, 14.04.2026, 19.30 Uhr in das Haus am Dorfplatz in Bärweiler eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung, Änderungswünsche der Tagesordnung
- Geschäftsbericht 2024 - Beratung mit Beschluss Geschäftsbericht 2025 – vorläufig zur Kenntnis
- Neuwahl des Jagdvorstandes
- Wirtschaftswegebau 2026/2027 Verwendung des Reinertrages und evtl. teilweiser Rücklagen - Beratung und Beschluss
- Anhörung der Jagdgenossen
- Verschiedenes
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Hinweis:
Nach § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bärweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch:
- den Ehegatten,
- den Lebenspartner,
- einen Verwandten in gerader Linie,
- eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person,
- ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder
- eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person
aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Helmut Schmell, Beauftragter der Jagdgenossenschaft