Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 13/2026
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

18. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemal. VG Bad Sobernheim); Siedlungsentwicklung Staudernheim

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2) Bekanntmachung der Veröffentlichung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3) Geltungsbereich/Übersichtskarte

1) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung vom 11.03.2026 die 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim Siedlungsentwicklung Staudernheim beschlossen.

Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), beabsichtigt die Wiwi consult GmbH & Co. KG im Zuge der Energiewende in der Ortsgemeinde Staudernheim eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Nordwesten der Gemarkung Staudernheim zu errichten.

Der Geltungsbereich des geplanten Solarparks weist derzeit eine Fläche von insgesamt ca. 16 ha auf. Parallel zur notwendigen Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

2) Bekanntmachung der Veröffentlichung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von

Freitag, 27.03.2026 bis einschließlich Freitag, 08.05.2026

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

3) Geltungsbereich/Übersichtskarte

Der vorgesehene Standort für die Photovoltaikanlage liegt ca. 320 Meter nordwestlich der Ortslage Staudernheim und ca. 260 Meter östlich der Ortslage Bad Sobernheim. Die vorgesehenen Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich als Acker oder Grünlandfläche genutzt.

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke:

Flur 3

Nrn. 14 (tlw.), 16, 17, 18 (tlw.), 20 (tlw.), 21 (tlw.), 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 (tlw.), 30, 33, 34, 35, 36, 37 (tlw.), 38 (tlw.), 39 (tlw.)

Flur 4

Nrn. 20, 21 (tlw.)

Flur 5

Nrn. 100/1 (tlw.), 110/1 (tlw.), 315/1 (tlw.), 369 (tlw.)

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen