Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim-Pferdsfeld gehören (Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Pferdsfeld am Freitag, 21.04.2023, 19.00 Uhr im Rathaus Bad Sobernheim, Marktplatz 11, kleiner Sitzungssaal, eingeladen.
Tagesordnung:
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Hinweis:
Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim - Pferdsfeld kann sich jeder Jagdgenosse durch:
| 1. | den Ehegatten oder den Lebenspartner |
| 2. | einen Verwandten in gerader Linie, |
| 3. | eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person, |
| 4. | einen volljährigen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört, |
| 5. | durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. |