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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde
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Erste Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades „In der Heimbach“ in Meisenheim und des Frei- und Erlebnisbades „Am Rosenberg“ in Bad Sobernheim vom 16.12.2021 vom 24.03.

Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 aufgrund der §§ 24 und 67 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades „In der Heimbach“ in Meisenheim und des Frei- und Erlebnisbades „Am Rosenberg“ in Bad Sobernheim vom 16.12.2021 beschlossen:

§ 1

In § 4 Eintrittskarten und Badebetrieb

werden Absatz (3) c., (4) und (5) wie folgt geändert:

(3) c. Inhaber einer Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz oder einer Juleica-Karte, sofern die ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der Verbandsgemeinde Nahe-Glan geleistet wird.

(4) Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJler sowie Wehrdienstleistende oder Bundesfreiwilligendienstleistende, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine ermäßigte Einzel-, Zehner- oder Saisonkarte (Erwachsenenkarte zum Jugendeintrittspreis).

(5) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % erhalten nach Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung um 50 % beim Kauf einer Jahreseinzelkarte. Ist das Merkzeichen B oder H im Schwerbehindertenausweis eingetragen, hat die Begleitperson freien Eintritt.

§ 2

In § 5 Kartenausgabe

werden (1) und (2) wie folgt geändert:

(1) Einzel- und Zehnerkarten sind in Bad Sobernheim an der Schwimmbadkasse und am Kassenautomaten erhältlich. In Meisenheim sind die Einzel- und Zehnerkarten nur am Kassenautomaten erhältlich. Für beide Bäder können Eintrittskarten im Onlineshop erworben werden.

Die Eintrittskarten sind vom Besucher sorgfältig aufzubewahren und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Benutzer die Haus- und Badeordnung an.

a.

Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Besuch eines Bades und haben nur am Lösungstag Gültigkeit.

b.

Die Saison- und Zehnerkarten berechtigen sowohl zum Eintritt in das Freibad Meisenheim als auch in das Freibad Bad Sobernheim. Beim Betreten des Bades ist jeweils ein Einzeleintritt zu entwerten.

(2) Saisonkarten für Erwachsene und Jugendliche (jeweils ohne Ermäßigung) sind im Online-Shop erhältlich. Saisonkarten für Familien oder Saisonkarten mit Ermäßigung, sowie Gruppenkarten für Kinder- und Jugendgruppen werden nur nach Voranmeldung bei den Verbandsgemeindewerken Nahe-Glan, Poststr. 26, 55566 Bad Sobernheim, ausgestellt.

Personen, die außerhalb der VG Nahe-Glan ihren Wohnsitz haben, müssen vor Erwerb einer Familienkarte eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen.

Die Saisonkarten sind nur in der laufenden Badesaison gültig. Sie sind personenbezogen und nicht übertragbar. Die Daten der Karteninhaber werden elektronisch registriert. Die 10-er-Karten sind in den folgenden drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres in dem die Karten gekauft wurden, gültig.

§ 3

In § 6 Verlust und Ersatz

werden die letzten beiden Sätze gestrichen.

Gelöste Einzeleintritts-, Zehner- und Saisonkarten werden nicht zurückgenommen.

Für ungenutzte oder nicht voll genutzte Karten sowie bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz geleistet. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.

Die Betriebsleitung bzw. das Aufsichtspersonal kann die Benutzung der Bäder oder Teile davon einschränken.

Bei besonderen Witterungsverhältnissen, bei Betriebsstörungen und Ähnlichem, bleibt eine Verkürzung der Badezeit, bzw. eine ganz oder teilweise Sperrung ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes vorbehalten.

§ 4

In § 7 Öffnungszeiten

Wird der zweite Satz wie folgt geändert:

Die Ausgabe der Saisonkarten sowie der Gruppenkarten erfolgt nach vorheriger Anmeldung bei den Verbandsgemeindewerken Nahe-Glan, Poststraße 26, 55566 Bad Sobernheim zu den üblichen Dienststunden.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Bad Sobernheim, 24. März 2025
(Siegel)
gez. Uwe Engelmann
Bürgermeister

Hinweis auf die Rechtsfolge:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage 1 gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades "In der Heimbach" Meisenheim und des Frei- und Erlebnisbades "Am Rosenberg" Bad Sobernheim vom 16.12.2021

Schüler, Studenten, FSJler, Auszubildende sowie Wehrdienstleistende oder Bundesfreiwilligendienstleistende, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine ermäßigte Einzel-, Zehner- oder Saisonkarte (Erwachsenenkarte zum Jugendeintrittspreis).