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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

16. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Bad Sobernheim); Siedlungsentwicklung Monzingen

a)

Wiederholung der Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

b)

Geltungsbereich / Übersichtskarte

a) Wiederholung der Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die am 27.03.2025 im Mitteilungsblatt Nr. 13/2025 erfolgte Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB enthielt redaktionelle Fehler, sodass die Bekanntmachung hiermit wiederholt wird.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung

Die 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen VG Bad Sobernheim (ortsbezogene Änderung Gemeinde Monzingen) hat zum Ziel eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern und eine zum Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten sowie dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Gleichzeitig sollen die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild durch Ortsrandarrondierung entwickelt, gestaltet und gesichert werden.

Um auf der Ebene vorbereitenden Bauleitplanung die notwendigen Voraussetzungen zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes zu schaffen, ist diese Teilfortschreibung zwingend notwendig. Ziel ist es, die bestehende Wohnbauflächenentwicklung im Bereich „Auf der Ley“ weiter zu forcieren. Mit der Ausweisung von Bauland wird der aktuell starken Nachfrage nach Baugrundstücken entsprochen und der Bevölkerung ermöglicht, Wohnraum zur Sicherung der eigenen Lebensgrundlagen zu schaffen.

Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von

Freitag, 28.03.2025 bis einschließlich Freitag, 09.05.2025

besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen.

Daneben liegen die Unterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:

Aufnahme von Hinweisen

  • keine

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Fachgutachten

  • Umweltbericht als Teil der Begründung des Flächennutzungsplans (Planungsbüro Stadt-Land-Plus, Boppard-Buchholz, Oktober 2025)

Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:

  • Einleitung und planerische Vorgaben (Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zu Ziel und Erfordernis, Standort, Darstellung der einschlägigen Fachpläne und Fachgesetze)
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung in Bezug auf Schutzgebiete und Schutzstatus, Menschen und menschliche Gesundheit, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, Wirkungsgefüge
  • Umweltauswirkungen bei Ausführung der Planung im Bezug auf Schutzgebiete und Schutzstatus, Menschen und menschliche Gesundheit, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter, Wirkungsgefüge
  • zusätzliche Angaben

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 04.07.2024

  • Verweis auf die biotopkartierte Hecke (BT-6211-0072-2009) zum Schutz während der Bauphase zum hier geplanten, zweiten Abschnitt

Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
- Fachbereich 3 -
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen