1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Geltungsbereich/ Übersichtskarte
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kesselsches Gelände“ beschlossen.
Anlass der Planung ist die Entwicklung eines Hotels auf bisher als öffentliche Parkanlage genutzten Flächen. Die dabei zu entwickelnden Flächen sind unbebaut und befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als „Grünflächen mit Zweckbestimmung: Parkanlagen“ ausgewiesen.
Der Bedarf eines Hotels im Mittelklassesegment in Bad Sobernheim ist gegeben. Die Schmidtburger Hof GmbH & Co. KG möchte die befindlichen Flächen bebauen. Zur Neuordnung dieser städtebaulichen Entwicklung ist ein Bebauungsplan erforderlich.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB i. V. m. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Die Voraussetzungen liegen vor, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine überbaubare Fläche von weniger als 20.000 m² begründet.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.
Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
2. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Bad Sobernheim führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von
Freitag, 04.04.2025 bis einschließlich Freitag, 09.05.2025
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
3. Geltungsbereich/Übersichtskarte
Das Plangebiet mit einer Fläche ca. 3.660 m² liegt in der Gemarkung Sobernheim und beinhaltet die Flurstücke:
Flur 8, Parzellen: 314/2, 319, 320
Flur 7, Parzelle: 2045
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus den zeichnerischen Festsetzungen und Darstellungen ersichtlich.