| a) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| b) | Geltungsbereich / Übersichtskarte |
a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungsverband Konversionsmaßnahme Pferdsfeld hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 den Entwurf des o. g. Bebauungsplans zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und die Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung
Der Bebauungsplan „Industriepark Pferdsfeld“ ist seit dem 27.05.2004 rechtskräftig und bildete die planungsrechtliche Grundlage für die zivile Nachnutzung des in der Nähe von Bad Sobernheim gelegenen ehemaligen NATO Luftwaffenstützpunkt Pferdsfeld.
Konkreter Planungsanlass für die hier vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ist, dass auf Grundlage verschiedener Kundenwünsche, die TRIWO AG eine Konzeptstudie zur Erweiterung des Testcenters entwickelt hat und in diesem Zusammenhang beabsichtigt das ehemalige Flughafengelände mit zusätzlichen Kursen und Prüfstrecken zu modernisieren und zu erweitern. Dabei sollen unter anderem auch Testmöglichkeiten für Reifenhersteller, Fahrzeughersteller und Entwickler für Fahrerassistenzsysteme mit einer zukünftigen Ausrichtung in den Bereichen des autonomen Fahrens und der Elektromobilität entstehen.
Zum anderen soll am nördlichen Plangebietsrand des Bebauungsplans eine Akustikmessstrecke für Reifenhersteller realisiert werden. Während der erste Bauabschnitt noch innerhalb der als „GE VI“ bezeichneten gewerblichen Baufelder liegt, erstrecken sich die für den zweiten Bauabschnitt erforderlichen Flächen auf bislang als nicht bebaubar bestimmte Gebiete. Die diesbezüglichen Änderungsbereiche haben eine Größe von zusammen rund 3,50 ha, wobei ca. 2,0 ha auf den östlichen und 1,5 ha auf den westlichen Teilbereich entfallen. Wesentlicher Grund für die Standortfestlegung war, dass der Betrieb einer „ISO-Geräuschmessstrecke“ besondere Anforderungen an die Lärmvorbelastungen stellt, die innerhalb des Industrieparks Pferdsfeld nur im ausgewählten Bereich gegeben sind.
Ein weiterer Änderungsaspekt resultiert aus der Tatsache, dass im Zusammenhang mit der oben dargelegten Erweiterung des KFZ-Testcenters innerhalb des „Sonstigen Sondergebiets, Testgelände für Kraftfahrzeuge“ anfallende Erdaushubmassen bereits an anderer Stelle dauerhaft abgelagert wurden bzw. weitere Ablagerungen erfolgen sollen.
Der Planungsverband Konversionsmaßnahme Pferdsfeld führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet, in der Zeit von
Freitag, 19.04.2024 bis einschließlich Freitag, 24.05.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} (Menü) {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-klimaschutz/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/) einzusehen ist.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim zu richten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Industriepark Pferdsfeld - 4. Änderung“ des Büros BBP Stadtplanung Landschaftsplanung aus Kaiserslautern, Stand Februar 2024, mit Informationen zur Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft und zusammenfassender Darstellung in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Industriepark Pferdsfeld - 4. Änderung“ des Büros BBP Stadtplanung Landschaftsplanung aus Kaiserslautern, Stand Februar 2024, der die Informationen und wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter enthält
Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros ISU Immissionsschutz, Städtebau und Umweltplanung aus Bitburg, Stand: November 2019, welcher Aussagen zu den Auswirkungen auf die europäisch geschützten Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die in Europa heimischen, wildlebenden Vogelarten der europäischen Vogelschutzrichtlinie enthält
Artenschutzgutachten mit Biotoptypenkartierung des Büros für Landschaftsökologie und Zoologie, Dipl.-Ing. R. Twelbeck aus Mainz, Stand: Dezember 2021, das sowohl die Botanik mit Biotoptypen und Flora als auch die Fauna umfasst
die Schalltechnische Immissionsprognose des schalltechnischen Büros BeSB GmbH, Berlin, Stand: Februar 2020, die Informationen zu den prognostizierten Schallemissionen und erforderlichen Maßnahmen enthält, um die angrenzenden Nutzungen auf Grundlage der TA Lärm zu schützen
der Geotechnischer Bericht des Fachbüros Dr. Jung + Lang Ingenieure GmbH aus Trier, Stand: August 2022, die Ergebnisse der Erkundung und Hinweise für die geplanten Baumaßnahmen aus geotechnischer Sicht
das Entwässerungskonzept des Fachbüros MR Ingenieure GmbH aus Trier, Stand 17.03.2021, mit Informationen zur Niederschlagsentwässerung
Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält folgende Informationen:
Darlegung der Bestandssituation
Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
Beschreibung von Zielvorstellungen für Natur und Landschaft
Darstellung von zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild
Darlegung von landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zum Ausgleich sowie zur Gestaltung
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Zusammengefasste landespflegerische Beurteilung
Der Umweltbericht enthält folgende Informationen:
Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Bebauungsplans
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung
Bestandsaufnahme des Ist-Zustands (Basisszenario): Mensch, Boden / Wasser, Klima / Luft, Tiere und Pflanzen, Arten und Lebensräume, biologische Vielfalt, Orts- / Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung: Auswirkungen auf Mensch, Boden / Wasser, Klima / Luft, Tiere und Pflanzen, Arten und Lebensräume, biologische Vielfalt, Orts- / Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Planungsalternativen
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
Aussagen zu ggf. erforderlichem Monitoring
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Das Artenschutzgutachten und die Biotoptypenkartierungen zum Bebauungsplan enthalten folgende Informationen:
| • | Beschreibung der Ausgangslage, Vorhabenbeschreibung, Schutzgebiete |
| • | Biotoptypen und Flora (Methoden, Biotoptypen, Flora) |
| • | Bewertung und Optimierung der Lage der Messstrecke |
| • | Artenschutzgutachten |
| • Ermittlung der planungsrelevanten Arten |
| • Artbetroffenheitsanalyse und artenschutzrechtliche Prüfung (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Heuschrecken, Käfer) |
| • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Botanik, Säugetiere, Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Heuschrecken, Käfer) |
| • Kompensationsmaßnahmen |
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
| • | Schutzgut Boden / Wasser | |
| • | Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt Bauen und Umwelt (23.09.2022) |
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| - Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Wasserbehörde |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz (19.09.2022) |
| • | Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe (16.09.2022) |
| Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| zur Hochwasservorsorge; zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; zum Umgang mit Niederschlagswasser; zum Umgang mit Starkregen, zur Erforderlichkeit eines Entwässerungskonzeptes, Hinweis auf kartierte Altablagerungsstandorte | |
| • | Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | |
| • | Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt Bauen und Umwelt (30.09.2020) |
|
| - Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Naturschutzbehörde |
| Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| Zum Verbot gesetzlich geschützte Biotope zu zerstören oder erheblich zu beeinträchtigen, zur Durchführung einer ökologischen Baubegleitung, | ||
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte):
Von der Öffentlichkeit liegen keine Eingaben mit umweltbezogenen Informationen vor.
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Das Plangebiet umfasst insgesamt elf Teilgeltungsbereiche. Diese konzentrieren sich vornehmlich auf den zentralen Teil des Industrieparks Pferdsfeld. Teilgeltungsbereich drei liegt südlich der anderen Bereiche mittig im ehemaligen Flugfeld. Sämtliche Teilgeltungsbereiche zusammen umfassen etwa 33,4 ha.
Die genaue Abgrenzung der Teilgeltungsbereiche ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan und dem Auszug aus dem Bebauungsplan.