Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim-Eckweiler gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler am Donnerstag, 08.05.2025, 20.00 Uhr in das Gemeindehaus in Daubach eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Geschäftsberichte 2023 und 2024 Beratung und Beschluss |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Planung der Maßnahmen 2025-2026 - Verwendung des Reinertrags und teilweiser Rücklagen Beratung und Beschluss |
| 6. | Anhörung der Jagdgenossen |
| 7. | Verschiedenes |
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengrößen ihrer Grundstücke vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Hinweis:
Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch:
| 1. | den Ehegatten oder Lebenspartner, |
| 2. | einen Verwandten in gerader Linie, |
| 3. | eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person oder |
| 4. | einen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört, |
| 5. | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person |
aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.