Am 08.04.25 wurden in der Bärweiler Straße Tempo-30-Schilder angebracht. Ich bitte um Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und verweise auf den § 3 der StVO. Danach darf der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin nur so schnell fahren, dass er/sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.