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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 17/2024
Verbandsgemeinde
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Nicht amtliche Bekanntmachungen

Gültig für die aktuelle Kl. 1 - 3 bzw. Kl. 4 im Schuljahr 2023/24

Bei weiterem unverändertem Schulbesuch der aktuellen Kl. 1 - 3 kann das D-Ticket auch im Schuljahr 2024/25 genutzt werden.

Regelung für die aktuelle Klassenstufe 4:

Schüler welche die Klassenstufe 5 einer weiterführenden Schule im Landkreis Bad Kreuznach besuchen können das D-Ticket behalten.

Für die „neue“ weiterführende Schule ist aber auf jeden Fall trotzdem ein Fahrkostenantrag zu stellen (auf dem Sekretariat der neuen Schule erhältlich).

Schüler welche eine weiterführende Schule außerhalb des Landkreis Bad Kreuznach besuchen (z.B. Bingen, Idar-Oberstein, Rheinböllen, Wöllstein, Lauterecken, u.a.) müssen das D-Ticket der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Abt. Schülerfahrkarten) bis spätestens 31.07.2024 zurückgeben.

Das neue D-Ticket ist bei der dann zuständigen Kreisverwaltung zu beantragen (z.B. Birkenfeld, Mainz-Bingen, Simmern, Alzey-Worms, Kusel)

Hinweis:

Nicht mehr zustehende D-Tickets werden zum 01.08.2024 storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten D-Ticket wird ein Bußgeld fällig.

Gültig für die aktuellen Kl. 5 - 8 bzw. Kl. 9 + 10 im Schuljahr 2023/24

Bei weiterem unverändertem Schulbesuch der aktuellen Kl. 5 - 8 kann das D-Ticket auch im Schuljahr 2024/25 genutzt werden.

Für die Schüler der aktuellen Klassenstufe 9:

Schüler welche im Schuljahr 2024/25 auch noch die Kl. 10 der aktuellen Schule besuchen, können Ihr D-Ticket behalten.

Abgangs- bzw. Entlasschüler zum Schuljahresende 2023/24 müssen ihr von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach erhaltenes D-Ticket bis spätestens 31.07.2024 an uns zurückgeben (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Schülerfahrkarten).

Bei Besuch einer Berufsbildenden Schule in Vollzeit (Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule I/II) ist für das D-Ticket ein Fahrkostenantrag (ohne Einkommensnachweis) zu stellen.

Anträge gibt es im jeweiligen Schulsekretariat der Berufsschule.

Für die Schüler der aktuellen Klassenstufe 10:

Alle Schüler, welche von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach das D-Ticket erhalten haben, müssen es bis spätestens 31.07.2024 an uns (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach Abt. Schülerfahrkarten) zurückgeben.

Ausnahme: Wiederholer Kl. 10

Bei Besuch einer Vollzeitschule (ab Kl. 11 Gym. oder IGS bzw. einer Berufsbildenden Schule - HÖBF, Wirtschaftsgymnasium, Berufliches Gymnasium, Berufsoberschule, Fachschule (z.B. für Sozialwesen) SEK II) ist eine Fahrkostenübernahme einkommensabhängig.

Anträge gibt es auf dem Schulsekretariat der neuen Schule.

Hinweis:

Nicht mehr zustehende D-Tickets werden zum 01.08.2024 storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten D-Ticket wird ein Bußgeld fällig.

Gültig für die aktuellen Kl. 11 + 12 (Gym. + IGS) im Schuljahr 2023/24

Nachfolgende Regelung gilt nur für Schüler, welche das D-Ticket von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach erhalten haben (gilt nicht für Selbstzahler).

Für die Schüler der aktuelle Klassenstufe 11 + 12:

Eine Fahrkostenübernahme für das Schuljahr 2024/25 ist einkommens- abhängig.

Bei rechtzeitiger Antragstellung (bis spätestens Ende Mai 2024) und erfolgter Bewilligung der Fahrkostenübernahme kann das von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach erhaltene D-Ticket behalten werden.

Anträge gibt es im Schulsekretariat.

Bei nicht rechtzeitiger Antragstellung muss das von der Kreisverwaltung erhaltene D-Ticket bis spätestens 31.07.2024 an uns zurückgegeben werden (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Schülerfahrkarten).

Hinweis:

Nicht mehr zustehende D-Tickets werden zum 01.08.2024 storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten D-Ticket wird ein Bußgeld fällig.

Gültig bei Besuch einer BBS In Bad Kreuznach oder Kirn:

BVJ bzw. BF 1 oder BF 2

Besuch des Berufsvorbereitungsjahres - BVJ

Das D-Ticket ist bis spätestens 31.07.2024 an uns zurückzugeben

(Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Schülerfahrkarten)

Wiederholer BF I - neuer Antrag für 2024/25 erforderlich

Sollte in 2024/25 eine Berufsschule als Vollzeitschule besucht werden, muss ein neuer Fahrkostenantrag gestellt werden.

(bei Besuch einer Berufsschule im Rahmen einer Lehre oder Ausbildung gibt es von der Kreisverwaltung kein D-Ticket).

Besuch Berufsfachschule I:

Bei weiterem Besuch der dann BF 2. Jahr kann das D-Ticket behalten werden wenn eine frühestmögliche Antragstellung erfolgt (Antrag gibt es auf dem Schulsekretariat).

Ansonsten ist das D-Ticket bis spätestens 31.07.2024 an uns zurückzugeben (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Schülerfahrkarten)

Besuch Berufsfachschule II:

Das D-Ticket ist bis spätestens 31.07.2024 an uns zurückzugeben (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Schülerfahrkarten)

Wiederholer BF II - neuer Antrag für 2024/25 erforderlich

Hinweis:

Nicht mehr zustehende D-Tickets werden zum 01.08.2024 storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten D-Ticket wird ein Bußgeld fällig.

Gültig bei Besuch einer Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach oder Kirn

Bildungsgänge:

Höhere Berufsfachschule, Wirtschaftsgymnasium, Berufliches Gymnasium, Berufsoberschule, Fachschule (z.B. für Sozialwesen)

Nachfolgende Regelungen gilt nur für Schüler, welche das D-Ticket von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach erhalten haben (gilt nicht für Selbstzahler).

Eine Fahrkostenübernahme für das Schuljahr 2024/25 ist einkommensabhängig. Bei weiterem Besuch einer der o.a. Bildungsgänge sowie bei rechtzeitiger Antragstellung (bis spätestens Ende Mai 2024) und erfolgter Bewilligung der Fahrkostenübernahme kann das von der Kreisverwaltung

Bad Kreuznach erhaltene D-Ticket behalten werden (Eltern werden von uns dann informiert).

Den Antrag auf Fahrkostenübernahme gibt es im Schulsekretariat.

Bei nicht rechtzeitiger Antragstellung muss das von der Kreisverwaltung erhaltene D-Ticket bis spätestens 31.07.2024 an uns zurückgegeben werden (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Schülerfahrkarten).

Hinweis:

Nicht mehr zustehende D-Tickets werden zum 01.08.2024 storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten D-Ticket wird ein Bußgeld fällig.