| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 15.04.2025 |
| DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0631-36740 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Finkenbach-Gersweiler (Ortslage) | Telefax: 0631-3674255 |
| Aktenzeichen: 21636-HA10.2. |
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Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt.
Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR Westpfalz bis spätestens 23.05.2025 ein schriftliches Gebot abzugeben.
Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:
| Gemarkung | Flurst. Nr. | Fläche m² | Wert- einheiten | Nutzungs- art | Lage | Mindest- gebot in € |
| Finkenbach- Gersweiler | 3440 | 163 | 163 | Garten | Grubstraße | 163 |
| Finkenbach- Gersweiler | 3527/3 | 314 | 314 | Garten | Im Hottgarten | 314 |
Für die Landzuteilung gelten die vom DLR Westpfalz festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden.
Eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim DLR Westpfalz vom 15.04.2025 bis 23.05.2025 und bei Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Willi Becker, Neugasse 6, 67822 Finkenbach-Gersweiler, vom 15.04.2025 bis 23.05.2025, zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort abgeholt werden.
Alle Unterlagen können auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/landentwicklung/Verfahren/alle (Verfahren auswählen) herunter geladen werden. *)