Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 18/2023
Bad Sobernheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler

Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim-Eckweiler gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler am Mittwoch 24.05.2023, 20.00 Uhr in das Gemeindehaus in Daubach eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Beratung und Beschluss zur Kündigung der Übertragungsvereinbarung der Verwaltungsgeschäfte auf die Stadt Bad Sobernheim
  3. Ergänzungswahl des Jagdvorstandes
  4. Verschiedenes

Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke vor Beginn der Versammlung anzugeben.

Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.

Hinweis:

Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch:

1.

den Ehegatten oder Lebenspartner,

2.

einen Verwandten in gerader Linie,

3.

eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person oder

4.

einen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört,

5.

eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person

aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Hans-Werner Klotz, Jagdvorsteher