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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 18/2025
Bad Sobernheim
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

Die Ruhezeit folgender Reihengrabstätten, Friedhof Bad Sobernheim, ist abgelaufen:

Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabstätte bis spätestens 31.07.2025 abzuräumen bzw. abräumen zu lassen.

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Angehörige/Grabbesitzer die Kosten zu tragen.

Das Nutzungsrecht folgender Wahlgrabstätten, Friedhof Bad Sobernheim, ist abgelaufen:

Das Nutzungsrecht an den vorgenannten Wahlgrabstätten kann auf Antrag wiedererworben werden. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Friedhofsverwaltung unter den unten genannten Telefonnummern in Verbindung. Besteht kein Interesse am Wiedererwerb, so bitten wir die Nutzungsberechtigten, die Grabstätten bis spätestens 31.07.2025 abzuräumen bzw. abräumen zu lassen.

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung bis zum genannten Zeitpunkt nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.

Gerne können Sie uns kontaktieren:

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Friedhofsverwaltung

Fachbereich 2.41, Frau Höhn, Tel. 06751/81-2450 oder

Fachbereich 2.51, Frau Werking, Tel. 06751/81-2500