a) Auslegung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplans zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel der Planung
Die Ortsgemeinde Nußbaum plant in zwei Bebauungsplanänderungsverfahren die Erweiterung bzw. Neuausweisung von Wohnbauflächen. Die Erweiterungsplanungen werden nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und sind folglich im Parallelverfahren fortzuschreiben. Des Weiteren sind die Wohnbauflächen im Bereich des Plangebiets „Harder Weg“ im Wege der Berichtigung gemäß §13 a Abs. 2 Nr.2 BauGB neu darzustellen.
Die Neudarstellung von Wohnbauflächen soll durch die Rücknahme von Wohnbauflächen in gleicher Größe an anderer Stelle in der Ortsgemeinde Nußbaum ermöglicht werden.
Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von Freitag, 19.05.2023 bis einschließlich Freitag 23.06.2023 besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf des Flächennutzungsplans, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim Erdgeschoss, Zimmer 017, einzusehen.
Daneben können Planunterlagen auch zusätzlich im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren, eingesehen werden
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim zu richten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
Beschreibung der weiteren zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Die insgesamt vier Änderungsflächen (entnommen aus den jeweiligen Bebauungsplanunterlagen, Stand 18.01.2023) stellen sich wie folgt dar:
| 1. | Neudarstellung Wohnbaufläche im Bereich des Bebauungsplans „Harder Weg“ mit einer Flächengröße von ca. 0,81 ha, |
| 2. | Neudarstellung Wohnbaufläche im Bereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Harder Weg“ mit einer voraussichtlichen Flächengröße von ca. 0,04 ha, |
| 3. | Neudarstellung Wohnbaufläche im Bereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Hübelhäuschen - Unter der Brück“ mit einer voraussichtlichen Flächengröße von ca. 0,08 ha, |
| 4. | Neudarstellung von Wohnbauflächen im südöstlichen Nußbaum (Schluss einer Regelungslücke im faktischen Innenbereich) mit einer Flächengröße von ca. 0,3 ha, |
| 5. | Rücknahmefläche südwestlich der Ortslage mit einer Flächengröße von ca. 1,14 ha. |
Das Plangebiet beinhaltet die folgenden Flurstücke innerhalb der Gemarkung Nußbaum:
Flur 8, Flurstück-Nrn.: 478/2 tw. 488/12, 488/13, 488/14, 488/15, 488/16, 488/17, 488/18, 488/19, 488/20, 488/21, 488/22, 488/23, 471 u. 470/1 tw.
Flur 13, Flurstück-Nrn.: 10/1, 10/2, 10/3, 10/4, 20/1
Flur 14, Flurstück-Nrn.: 102 tw., 103 tw., 104 tw., 105 tw., 60 tw., 59, 58, 57, 56, 55, 53, 52 tw.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planurkunde zu entnehmen.