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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde
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Fahrkostenübernahme/Schülerbeförderung bei Besuch des PSG Meisenheim (Kl. 5 – 10)

Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:

  • Besuch des PSG als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft
  • der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.

Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10

Für Schüler/innen aus folgenden Orten besteht eine Fahrmöglichkeit bei Besuch des PSG Meisenheim und es erfolgt eine Fahrkostenübernahme:

VG Nahe-Glan

Meisenheim

- alle Orte

Bad Sobernheim

- Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Monzingen, Meddersheim, Lauschied

(andere Orte z.B. Monzingen u.a. - evt. Umstieg in Bad Sobernheim)

VG Lauterecken

- Lauterecken, Medard, Odenbach

(Wiesweiler, Lohnweiler u.a. – evt. mit Umstieg in Lauterecken)

Hefersweiler Reichsthal, Rathskirchen, Seelen, Reipoltskirchen, Nußbach, Ginsweiler, Adenbach

VG Alsenz

- Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach

(beachte: z.B. Sitters, Schiersfeld u.a. haben keine Direktverbindung)

Kirner-Land

- Kirn, Heimweiler, Limbach

(Becherbach und Otzweiler – nur ab Becherbach oder Hundsbach)

VG Rüdesheim

- nur mit Umstieg bzw. ab / bis Bad Sobernheim oder Staudernheim

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, nicht aber in jedem Fall auf Schülerbeförderung. So ist z.B. bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit nach Meisenheim besteht, eine Privatbeförderung zur / ab nächstgelegener Haltestelle erforderlich. Anspruch auf Einrichtung neuer Buslinien besteht nicht.

Fahrpläne / Fahrmöglichkeiten

Die Fahrten nach Meisenheim erfolgen alle im ÖPNV durch die KRN.

Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt

(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde / Schulende mittwochs 15.30 Uhr)

Alle Fahrmöglichkeiten / Fahrzeiten finden Sie an den Fahrplanaushängen oder Internet: www.rnn.de (Fahrplanauskunft)

Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich.

Schülerfahrkarte:

Eine Fahrkartenbestellung erfolgt nur auf Antrag. Dieser ist auf dem Schulsekretariat erhältlich. Die Fahrkarten zur Mitfahrt im Bus werden, bei rechtzeitiger Antragstellung, spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben (aktuell das D-Ticket).

Die Fahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im ÖPNV-Linienbus verweigert werden kann.

Bei Verlust gibt es beim Verkehrsunternehmen (KRN) gegen Zahlung einer Gebühr eine neue Fahrkarte (KRN: 0671 - 89 66 40 oder infocenter@krn-mobil.de).

Bei Änderungen (z.B. Umzug, Schulwechsel innerhalb des Landkreis Bad Kreuznach) ist ein neuer Fahrkostenantrag zu stellen. Das D-Ticket kann behalten werden.

Sitz- und Stehplätze

Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.

Allgemeines:

Wir empfehlen, den Neuantrag rechtzeitig vor den Sommerferien zu stellen. Bei späterem Antragseingang ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, evtl. liegt die Fahrkarte nicht rechtzeitig zu Schulbeginn vor! Änderungsanträge (z.B. wegen Schulwechsel, Wohnortwechsel, o.a.) sind möglichst vor der Änderung zu stellen!

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens keine Bewilligungsbescheide erstellt werden. Nur bei Ablehnung der Fahrkostenübernahme bzw. Bewilligung einer nur anteiligen Fahrkostenübernahme erhalten Sie einen Bescheid.

Busprobleme

Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser gilt als abgeschlossen zwischen Eltern (als Personensorgeberechtige der Kinder) und dem Verkehrsunternehmen. Durch diese Vertragsgrundlage haben die Eltern gegebenenfalls Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen. Bei Problemen (wesentliche Busverspätungen, Busausfall, Fehlverhalten der Fahrer) sollten sich die Eltern direkt mit dem zuständigen Verkehrsunter- nehmen in Verbindung setzen (KRN: 0671 – 89 66 40 oder infocenter@krn-mobil.de).

Je nach Problem werden wir Im Rahmen unserer Möglichkeiten die Ersuchen gerne unterstützen.

Zuständige Ansprechpartner:

Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten der Busse

KRN: 0671 - 89 66 40

infocenter@krn-mobil.de oder info@rnn.info

Fragen zu den Fahrkarten

0671 - 803 1676 Herr Weirich oder 1642 Frau Maurer-Bechtold

Fragen zur Schülerbeförderung allgemein:

0671 - 803 1643 Frau Bass