Anspruchsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme:
Besuch der IGS Bad Kreuznach als nächstgelegene IGS
und
der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 km (keine Fahrkostenübernahme für das Stadtgebiet Bad Kreuznach)
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10.
Fahrmöglichkeiten:
Grundsätzlich besteht beim Besuch der IGS Bad Kreuznach als nächstgelegene
IGS ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, nicht aber in jedem Fall auf Schülerbeförderung.
So ist bei Orten für die keine (direkte) Fahrmöglichkeit nach Bad Kreuznach besteht, eine Privatbeförderung zur / ab nächstgelegener Haltestelle erforderlich. Anspruch auf Einrichtung neuer Buslinien besteht nicht.
Anmerkung:
Beim Besuch der IGS Bad Kreuznach erfolgt lediglich für die Orte Schweppenhausen, Waldlaubersheim, Roth, Warsmroth, Daxweiler, Seibersbach und Dörrebach eine anteilige Kostenübernahme (nächstgelegene IGS für diese Orte = IGS Stromberg).
Fahrpläne / Fahrmöglichkeiten
Die Fahrten zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgen im ÖPNV der KRN.
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6 Stunde bzw. Schulende nach GTS)
Bitte aber immer die aktuellen Fahrmöglichkeiten an den ÖPNV-Haltestellen beachten oder Internet: www.rnn.de (Fahrplanauskunft)
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich.
Schülerfahrkarte:
Eine Fahrkartenbestellung erfolgt nur auf Antrag. Dieser ist auf dem Schulsekretariat erhältlich.
Die Fahrkarten zur Mitfahrt im Bus werden, bei rechtzeitiger Antragstellung, spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben (aktuell das D-Ticket).
Die Fahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im ÖPNV-Linienbus verweigert werden kann.
Bei Verlust gibt es beim Verkehrsunternehmen (KRN) gegen Zahlung einer Gebühr eine neue Fahrkarte (KRN: 0671 - 89 66 40 oder infocenter@krn-mobil.de).
Bei Änderungen (z.B. Umzug, Schulwechsel innerhalb des Landkreis Bad Kreuznach) ist ein neuer Fahrkostenantrag zu stellen. Das D-Ticket kann behalten werden.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Allgemeines:
Wir empfehlen, den Neuantrag rechtzeitig vor den Sommerferien zu stellen. Bei späterem Antragseingang ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, evtl. liegt die Fahrkarte nicht rechtzeitig zu Schulbeginn vor! Änderungsanträge (z.B. wegen Schulwechsel, Wohnortwechsel, o.a.) sind möglichst vor der Änderung zu stellen!
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens keine Bewilligungsbescheide erstellt werden. Nur bei Ablehnung der Fahrkostenübernahme bzw. Bewilligung einer nur anteiligen Fahrkostenübernahme erhalten Sie einen Bescheid.
Busprobleme
Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser gilt als abgeschlossen zwischen Eltern (als Personensorgeberechtige der Kinder) und dem Verkehrsunternehmen. Durch diese Vertragsgrundlage haben die Eltern gegebenenfalls Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen.
Bei Problemen (wesentliche Busverspätungen, Busausfall, Fehlverhalten der Fahrer) sollten sich die Eltern direkt mit dem zuständigen Verkehrsunter- nehmen in Verbindung setzen (KRN: 0671 - 89 66 40 oder infocenter@krn-mobil.de). Je nach Problem werden wir Im Rahmen unserer Möglichkeiten die Ersuchen gerne unterstützen.
Zuständige Ansprechpartner:
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten der Busse
KRN: 0671 - 89 66 40
infocenter@krn-mobil.de oder info@rnn.info
Fragen zu den Fahrkarten
0671 - 803 1676 Herr Weirich oder 1642 Frau Maurer-Bechtold
Fragen zur Schülerbeförderung allgemein:
0671 - 803 1643 Frau Bass