| a) | Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| b) | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans |
| c) | Geltungsbereich / Übersichtskarte |
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung am 16.10.2024 die 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim beschlossen.
Die PIONEXT Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Alzey, Projektiererin für erneuerbare Energien, plant in der Ortsgemeinde Lauschied der Verbandsgemeinde Nahe-Glan die Errichtung eines Solarparks. Der geplante Solarpark hat eine Gesamtgröße von ca. 10 ha. Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.
Zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen Belangen wurde dem Bauleitplanverfahren ein Zielabweichungsverfahren vorgeschoben. Der regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe 2014 legt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ein Vorranggebiet für Landwirtschaft, sowie ein Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild fest. Um den Konflikt der Planung mit dem Ziel Z 83 aufzulösen, wonach dort nur Maßnahmen und Vorhaben zulässig sind, die auf Dauer mit der landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar sind, wurde ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt.
Mit Schreiben vom 11. September 2024 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), als Obere Landesplanungsbehörde, einer Abweichung von dem Ziel Z 83 zugestimmt. Damit darf die vorliegende Bauleitplanung von der Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB und der Zielbindung des Vorranggebietes abweichen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Freiflächen- Photovoltaik-Anlage zu schaffen, hat die Ortsgemeinde Lauschied gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark - Die Kleine Waldlose“ beschlossen und die parallele Fortschreibung des Flächennutzungsplans beantragt.
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der ehem. Verbandsgemeinde Bad Sobernheim erfolgt daher parallel mit der Zielsetzung, in dem in Rede stehenden Bereich eine Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ neu darzustellen.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von
Freitag, 16.05.2025 bis einschließlich Freitag, 20.06.2025
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren (https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-klimaschutz/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/) einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
c) Geltungsbereich/Übersichtskarte
Der Änderungsbereich umfasst ca. 10 ha und wird wie folgt abgegrenzt:
Lagehinweis:
Abgrenzung Geltungsbereich: