Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 021, oder nach Absprache beim Stadtbürgermeister, durch die Einwohner eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch bei dem Stadtbürgermeister eingereicht werden.