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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 20/2026
Ippenschied
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ippenschied für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 21.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Es werden keine Kredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse

Es werden keine Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse vorgesehen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Für die Haushaltsjahre

2026

2027

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

Für die Haushaltsjahre

2026

2027

- für den ersten Hund 

50 Euro  

50 Euro 

(Vorjahr: 36 €)

- für den zweiten Hund 

80 Euro 

80 Euro  

(Vorjahr: 48 €)

- für jeden weiteren Hund 

100 Euro

 100 Euro 

(Vorjahr: 60 €)

2026

2027

- für den ersten gefährlichen Hund 

500 Euro

500 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund 

600 Euro 

600 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

700 Euro

700 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Bürgerhaus Gebühren (pro Tag):

Halle mit Küche und Ausschank

für Einheimische

75,00 Euro

für Auswärtige

100,00 Euro

Halle allein, ohne Küche und Ausschank

für Einheimische

50,00 Euro

für Auswärtige

80,00 Euro

Foyer

 

für Einheimische

25,00 Euro

für Auswärtige

40,00 Euro

Reinigung (je Veranstaltung)

60,00 Euro

Bei mehrtägiger Nutzung wird für jeden weiteren Tag ein Nachlass von 50 v.H. der v.g. Gebühren gewährt. Neben den Gebühren werden Nebenkosten fällig für angefallene Strom- und Wasserverbrauch. Diese werden verbrauchsabhängig nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt

- zum 31.12.2024

802.397 €

- zum 31.12.2025

807.050 €

- zum 31.12.2026

815.650 €

- zum 31.12.2027

804.350 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn: 

a)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

b)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

Ein erheblicher Jahresfehlbetrag gem. § 100 Abs. 4 i.V.m. § 98 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GemO liegt vor, wenn:

c)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

d)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

§ 9 Deckungsfähigkeit

In Abweichung zu § 16 Abs. 1 GemHVO (gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt) werden die Personalaufwendungen der Kontengruppe 50 u. 51, die Sach- u. Dienstleistungen, Kontengruppe 52 sowie die sonstigen laufenden Aufwendungen der Kontengruppe 56 in den Teilhaushalten 1. u. 2 gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO als gegenseitig deckungsfähig erklärt.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan /
Ortsgemeinde Ippenschied, den 21.04.2026 (Beschlussfassung)
gez. Sendrowski
Philipp Sendrowski
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Sie wurde gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde am 22.04.2026 angezeigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann an sieben Werktagen ab dieser Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 23, durch die Einwohner eingesehen werden.

Hinweis auf die Rechtsfolge:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.