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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 21/2024
Verbandsgemeinde
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Checkliste für den „Hochwasser-Notfall“ für die Bewohner von Risikogebieten

Wenn Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen, ist es wichtig, sich über Vorsorge- und Notfallmaßnahmen zu erkundigen. Der Staat (Ihre Kommune vor Ort) ist bei Hochwasserereignissen um den Schutz von Leben und Werten bemüht. Darüber hinaus müssen Sie selbst einen Beitrag zur Erhöhung des Schutzes durch Eigen- und Verhaltensvorsorge leisten. Bei einem Hochwasserereignis kann möglicherweise eine Unterbrechung der Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Lebensmitteln eintreten. Dies kann auch geschehen, wenn ihr Wohngebäude nicht direkt betroffen ist. In der Regel steht Ihnen Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung für alle Fragen der Selbsthilfe zur Verfügung. Private Hilfsorganisationen bieten die Möglichkeit, sich rechtzeitig in Erster Hilfe (nach-) schulen zu lassen. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über Dinge, an die man im Hochwasser-Notfall denken sollte. Ergänzen Sie auch die Telefonnummern auf der letzten Seite der Liste durch die örtlich gültigen Notrufnummern. Dies erspart im Bedarfsfall zeitraubendes Suchen.

Was kann ich vor dem Hochwasser tun?

Informationsvorsorge

Informieren Sie sich vorab, ob Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen.

Informieren Sie sich anhand der Karten der Überschwemmungsgebiete des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sowie deren Gefahren- und Risikokarten. Die Karten finden Sie unter: https://hochwassermanagement.rlp-umwelt.de/servlet/is/200041/

Verfolgen Sie aktuelle Wetter- und Hochwasserwarnmeldungen, bei Stromausfall/- abschaltung nutzen Sie ein batteriebetriebenes Radio (achten Sie auf ausreichend Reservebatterien).

Verhaltensvorsorge

Dokumentieren Sie Ihr Eigentum bspw. können Fotos für Versicherungen hilfreich sein.

Stellen Sie wichtige Telefonnummern und Dokumente zusammen (Rettungsdienste, Angehörige).

Dokumentensicherung (Dokumentenmappe an Aufbewahrungsort, der allen Familienmitgliedern bekannt ist mit Dokumenten wie z.B. Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen).

Versorgung von hilfebedürftigen und kranken Personen (ggf. auch Kleinkindern), beispielsweise Unterbringung bei Verwandten oder Freunden außerhalb des Gefahrenbereiches.

Evakuierung von Tieren planen und vorbereiten.

Beachten Sie, im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetze ausfallen.

Sprechen Sie mit allen Familienmitgliedern über die getroffene Gefahrenvorsorge und klären ggf. die Rolle, die jedem Familienmitglied zukommt.

Vorratshaltung beachten: haltbare Lebensmittel, Getränke, lagerfähiger Wasservorrat (Entkeimungsmittel aus Campingbedarf) für ca. 2 Wochen. Netzunabhängige Kochgelegenheit (Campingkocher) bereithalten. Wertvolle Einrichtungsgegenstände und Dokumente in höhergelegene, geschützte Räume verlagern.

Vorsorge für Haus und Fahrzeuge

Verwenden Sie wasserbeständige Baustoffe und Versiegelungen in gefährdeten Räumen. Sichern Sie Heizöltanks durch Verankerung oder Ballastierung (z.B. Erdabdeckung) gegen Aufschwimmen. Verwenden Sie möglichst Tanks, die für den Lastfall „Wasserdruck von außen“ geeignet sind.

Dichten Sie gefährdete Räume an Türen und Fenstern ab (Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten, Silikon zum Abdichten) ggf. mit Sandsäcken.

Chemikalien und gefährliche Stoffe (z. B. Altöl, Farben, Waschmittel) rechtzeitig auslagern.

Sichern Sie Ihre Mülltonnen u. Wertstoffbehälter vor Wegschwimmen, evtl. Sonderentleerung organisieren.

Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen.

Heizungen und Strom in gefährdeten Räumen abschalten.

Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.

Risikovorsorge

Prüfen Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz.

Weitere Informationen finden Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

beim Eintritt des Hochwassers?

Beachten Sie: Menschenrettung geht über die Erhaltung von Sachwerten!

Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!

Bringen Sie Kinder und hilfebedürftige Menschen aus dem Überschwemmungsgebiet hinaus in Sicherheit.

Informieren Sie ggf. Mitbewohner.

Falls bereits professionelle Hilfskräfte vor Ort sind (Feuerwehr, THW etc.), befolgen Sie deren Anweisungen und Absperrungen.

Verfolgen Sie weiterhin aktuelle Wetter- und Hochwassermeldungen (Rundfunk, Videotext), amtliche Gefahrenhinweise des Landes Rheinland / Pfalz erfolgen auch im Internet bspw. unter:

http://www.hochwasser-rlp.de/pegeluebersichten/uebersicht/flussgebiet/nahe

Sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab, z.B. Tiefkühltruhe im Keller. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser!

Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr.

Fahren Sie nicht mit Privatbooten auf Hochwasser führenden Gewässern wegen Wellenbildung und Unterwasserhindernissen!

Bei Gefahr von Überschwemmungen auf keinen Fall in Keller oder Tiefgaragen gehen. Neben Fluten droht dort Stromschlag!

Betreten Sie keine Uferbereiche und Wasserlachen wegen Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Auch Wege, Brücken, Dämme können unterspült sein. Beachten Sie die Absperrungen!

Keinen Schutz in Unterführungen, Tunneln oder Garagen suchen!

Benutzen Sie keine überfluteten Straßen, weder mit einem Kraftfahrzeug noch mit anderem Gefährt oder zu Fuß (der Wassersog kann Sie oder das Fahrzeug mitreißen).

Hinweise für Ihr Fahrzeug

Bei Eindringen von Wasser in den Motorraum droht erheblicher Schaden; die Betriebstemperatur eines Katalysators liegt bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.

Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder bis über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in der Werkstatt überprüfen lassen.

Weitere Hinweise finden Sie beim ADAC unter: www.adac.de (Sucheingabe Hochwasser).

Verhaltensinformationen nach dem Hochwasser

Wasserreste und Schlamm entfernen, betroffene Räume jedoch erst leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist, sonst besteht Gefahr des Eindrückens der Außenwände oder Hochdrückens der Kellersohle; auch bei Rückgang des Hochwassers ist aufgrund steigenden Grundwassers eine Überflutungsgefahr gegeben.

Pumpen Sie das Wasser ab, wenn die Feuerwehr keine Bedenken mehr hat und achten Sie auf Öl im Abpumpwasser und auf ausreichende Entfernung der Einleitstelle des abzupumpenden Wassers (Straße, Kanal).

Bitte tragen Sie Handschuhe und Sicherheitsschuhe! Es besteht Verletzungsgefahr und Keimbelastung (Infektionsgefahr).

Betroffene Bereiche schnellstmöglich trocknen um Bauschäden, Schimmelpilz und anderen Schädlingsbefall zu verhindern.

Fußbodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle entfernen oder öffnen.

Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten.

Sollten Schadstoffe ausgelaufen sein (z.B. Öl, Farben), verständigen Sie die Feuerwehr und vermeiden Sie es zu rauchen sowie offenes Feuer.

Ansprechpartner bei mit Schadstoffen verunreinigten Gärten ist die Kreisverwaltung Bad Kreuznach Amt 6 Bauen und Umwelt

Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren. Trinkwasser kann verunreinigt sein. (Belastungen durch ausgelaufene Schadstoffe wie Heizöl, Reinigungs- und Pflanzenschutzmittel oder Fäkalien und Unrat).

Überflutete Gärten so bald wie möglich komplett umgraben zur Vorbeugung einer Insektenvermehrung sowie Geruchsbelästigung.

Nach dem Rückgang des Hochwassers können verstärkt Schädlinge wie Stechmücken auftreten.

Schäden am Haus sichten und prüfen lassen (Statik).

Heizöltanks auf Schäden prüfen, es gilt mögliche Einsturzgefahr (Keller); das Betreten der Räumlichkeiten sollte von der Behörde freigegeben werden.

Verständigen Sie Ihren Versicherer und teilen Sie ihm die Verluste und Schäden mit.

Beweissicherung, Fotografien als Nachweise der Sachschäden an Ihre Versicherung (Markierung des erreichten Wasserstandes).

Entsorgen Sie gebrauchsunfähige und verunreinigte Gegenstände (Materialien, Möbel, Lebensmittel) fachgerecht nach Rücksprache mit ihrem Versicherer.

Lassen Sie Reparaturen in Abstimmung mit Ihrem Versicherer von Fachfirmen durchführen.

Nehmen Sie elektrische Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb.

Elektroverteilerkasten, Öl- oder Gasheizungsanlage vor der Inbetriebnahme vom Fachmann prüfen lassen.

Bei Gasgeruch die Feuerwehr anrufen; die Leitung könnte beschädigt sein.