a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Ortsgemeinderat Monzingen hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Ley II“ beschlossen.
Ziel der Planung:
Zur Deckung der kurz- und mittelfristigen Nachfrage nach Wohnbauland beabsichtigt die Ortsgemeinde Monzingen im südöstlichen Bereich der Ortslage die Erweiterung des bereits bestehenden Wohnbaugebietes „Auf der Ley“. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Ley II“ erforderlich, um für die Flächen qualifiziertes Planungsrecht zu schaffen und die Flächen einer geordneten Wohnbebauung zuzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 1,39 ha. Der Bebauungsplan „Auf der Ley II“ enthält rechtsverbindliche Festsetzungen, die die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der bislang unbeplanten Flächen vorgeben und bildet Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen. Für die Erweiterung des Baugebiets „Auf der Ley“ wurde bereits im Vorfeld eine ganzheitliche Planungskonzeption für beide Bauabschnitte erarbeitet, welche insbesondere die verkehrliche Erschließung als auch die Entwässerung als Gesamtmaßnahme berücksichtigt.
Der Beschluss des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Ortsgemeinderat Monzingen hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung:
Siehe Punkt a).
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung, in der Zeit von
Freitag, 24.05.2024 bis einschließlich Freitag, 28.06.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Gesamtgeltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1,39 ha. In Richtung des bestehenden ersten Bauabschnitts überlagert sich der Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Ley“. Dies ist erforderlich um im Bereich der Erschließungsplanungen den Anschluss an die bestehenden Infrastrukturen (Verkehr, Leitungen etc.) zu vollziehen. Demnach überwirkt der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes die Planaussagen und Inhalte innerhalb der Überlagerungsbereiche des Bebauungsplanes „ Auf der Ley“.