a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
c) Geltungsbereich
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung vom 20.03.2024 die 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim Siedlungsentwicklung Monzingen beschlossen.
Zur Deckung der kurz- und mittelfristigen Nachfrage nach Wohnbauland beabsichtigt die Ortsgemeinde Monzingen im südöstlichen Bereich der Ortslage ein Baugebiet in zwei Bauabschnitten zu entwickeln. Für jeden Bauabschnitt wurde bzw. wird ein eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt. Für den ersten Bauabschnitt „Auf der Ley“ liegt bereits qualifiziertes Planungsrecht vor. Zur Entwicklung des zweiten Bauabschnitts „Auf der Ley“ ist ebenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Verfahren (Regelverfahren nach BauGB) wurde im Ortsgemeinderat am 22.02.2024 eingeleitet. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 1,39 ha. Im Regelverfahren nach BauGB ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu beachten. Die gegenständliche 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen VG Bad Sobernheim (ortsbezogene Änderung Gemeinde Monzingen) ist erforderlich, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen und die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Ortsgemeinde Monzingen im Bereich der Neubaugebiete auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu sichern. Die aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplanes decken sich nur teilweise mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes des zweiten Bauabschnitts. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sind Teile des Baugebiets derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und werden daher im vorliegenden Verfahren zu Wohnbauflächendarstellungen abgeändert.
Im Bereich des ersten Bauabschnittes „Auf der Ley“ weichen die Festsetzungen innerhalb dieses Bebauungsplans ebenfalls teilweise von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Nach „alter“ Rechtslage auf der Grundlage des § 13b BauGB ermöglichte der Gesetzgeber durch Anwendung des beschleunigten Verfahrens eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes. Daher wird der Flächennutzungsplan im Zuge der 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen VG Bad Sobernheim auch für die erforderlichen Bereiche des 1. Bauabschnitts „Auf der Ley“ fortgeschrieben.
Derzeit sind im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Auf der Ley“ und „Auf der Ley II“ Bauabschnitt teilweise Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Diese müssen insbesondere zur Entwicklung des Neubaugebiets „Auf der Ley II“ in Wohnbauflächen und Flächen für die Entsorgung geändert werden. Mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich „Auf der Ley“ wird, um die im Regionalen Raumordnungsplan festgelegten Bedarfswerte für Wohnbauflächen in der VG Nahe-Glan nicht zu überschreiten, im nordöstlichen Gemarkungsbereich (Flur 40 „Holzhewel“) die dargestellte, potenziell als Wohnbauland entwicklungsfähige Fläche, auf den tatsächlich bebauten Bestand zurückgenommen und zu Gunsten einer Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von
Freitag, 24.05.2024 bis einschließlich Freitag, 28.06.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
c) Geltungsbereich/Übersichtskarte
Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Fortschreibung umfasst im Bereich des Gebiets „Auf der Ley“ jeweils Teilbereiche der Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Auf der Ley“ und „Auf der Ley II“. Der Flächenumgriff der 16. FNP-Fortschreibung umfasst eine Fläche von circa 1,83 ha. Der Anteil der Neuausweisung von Wohnbauflächen inkl. der örtlichen Erschließungsstraßen beträgt dabei circa 0,61 ha.