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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 22/2023
Verbandsgemeinde
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Aufstellung Flächennutzungsplan Teilflächennutzungsplan "Windenergie"

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim, Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“;

Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat am 04.11.2020 beschlossen, für den am 19.12.2019 in Kraft getretenen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan soll im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim der Windenergie substanziell Raum für deren Ausbau geschaffen und die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 BauGB für das übrige Verbandsgemeindegebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim erzielt werden.

Das Plangebiet umfasst das Verbandsgemeindegebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde

Bad Sobernheim und ist in der beigefügten Karte durch eine schwarz gestrichelte Linie kenntlich gemacht.

In seiner Sitzung am 24.05.2023 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nahe-Glan beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans wegen Änderungen und Ergänzungen, die u.a. aufgrund der Umsetzung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange (13.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023) vorgenommen wurden, erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird daher hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim mit Planzeichnung, Planbegründung und Umweltbericht inklusive Anlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von

Freitag, 09.06.2023 bis einschließlich Montag, den 26.06.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim,

Erdgeschoss, Zimmer 017, während der allgemeinen Dienststunden

Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

erneut öffentlich ausliegt und von jedermann eingesehen werden kann. Ferner können während des vorgenannten Auslegungszeitraums Stellungnahmen zur Planung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de) unter Angabe des Absenders bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, vorgebracht werden.

Die Verbandsgemeinde macht von dem Recht, die Frist gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen zu verkürzen, Gebrauch. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Des Weiteren wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d.

§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) mit einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, ausgeschlossen ist.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraums zudem im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Nahe-Glan unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de zur Verfügung.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

Verbandsgemeindeverwaltung
Nahe-Glan
- Fachbereich 3 -
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen