Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat am 04.11.2020 beschlossen, für den am 19.12.2019 in Kraft getretenen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan soll im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim der Windenergie substanziell Raum für deren Ausbau geschaffen und die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 BauGB für das übrige Verbandsgemeindegebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim erzielt werden.
Das Plangebiet umfasst das Verbandsgemeindegebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde
Bad Sobernheim und ist in der beigefügten Karte durch eine schwarz gestrichelte Linie kenntlich gemacht.
In seiner Sitzung am 24.05.2023 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nahe-Glan beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans wegen Änderungen und Ergänzungen, die u.a. aufgrund der Umsetzung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange (13.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023) vorgenommen wurden, erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird daher hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim mit Planzeichnung, Planbegründung und Umweltbericht inklusive Anlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von
Freitag, 09.06.2023 bis einschließlich Montag, den 26.06.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim,
Erdgeschoss, Zimmer 017, während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
erneut öffentlich ausliegt und von jedermann eingesehen werden kann. Ferner können während des vorgenannten Auslegungszeitraums Stellungnahmen zur Planung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de) unter Angabe des Absenders bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, vorgebracht werden.
Die Verbandsgemeinde macht von dem Recht, die Frist gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen zu verkürzen, Gebrauch. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Des Weiteren wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d.
§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) mit einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, ausgeschlossen ist.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraums zudem im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Nahe-Glan unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de zur Verfügung.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Verfasser und Art des Dokuments | Inhalt |
| Umweltbericht (Gutschker+Dongus, 05/2023) als Teil der Begründung des sachlichen Teilflächennutzungsplans | Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen: - mögliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen für Mensch, Boden, Wasser, Klima, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholung - Beschreibung der Bestandssituation und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen für die vorgenannten Rechtsgüter - Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die historische Kulturlandschaft - Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen und zur Überwachung |
| Stellungnahme Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Wasserschutzbehörde, vom 05.04.2016, 17.09.2021 Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, vom 06.04.2016, 22.03.2017, 23.05.2018, 17.09.2021, 08.02.2023 Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan vom 04.05.2016, 06.09.2021, 08.02.2023 Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 04.04.2016, 15.03.2017, 23.05.2018, 22.09.2021, 16.02.2023 Stellungnahme des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Krebsweiler, 16.03.2017 | Es werden Aussagen getroffen zu den Schutzgütern Boden und Wasser; insbesondere zu den Wasserschutzzonen II und III angrenzend oder innerhalb der Eignungsflächen, zu den Gewässern III. Ordnung und Freihaltung eines Schutzstreifens, zu Gefährdung durch Starkregen, zu Trinkwasserschutzgebieten, zu kartierten Altablagerungen im Bodenschutzkataster, zum Abstand zur Erdbebenstation Alteburg und zum Feldspatgewinnungsbetriebes „Marta“, Hinweis auf Überschneidung einer Vorbehaltsfläche für Rohstoffgewinnung, die im ROP gekennzeichnet ist. |
| Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Naturschutzbehörde, vom 17.09.2021 Stellungnahme des Forstamtes Bad Sobernheim vom 06.04.2016, 21.03.2017, 16.09.2021, 13.02.2023 Stellungnahme des Forstamtes Soonwald vom 13.02.2023 Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vom 20.05.2016, 15.09.2021, 17.02.2023 | Es werden Aussagen getroffen zu den Schutzgütern Arten und Biotope; insbesondere zu den Themen Laubwaldbiotopkomplexe, zu größeren zusammenhängenden Laubwaldbeständen (ab 120 Jahren), zu den Vorgaben des Landschaftsplans, zu den erforderlichen faunistischen Untersuchungen im nachgelagerten Genehmigungsverfahren, zum Vorkommen eines geschützten Biotopes im Bereich der Vorrangfläche 5 und 6. |
| Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, vom 15.03.2017, 20.03.2017, 02.09.2021, 17.02.2023 Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Landesplanungsbehörde, vom 17.09.2021 | Es werden Aussagen getroffen zu archäologischen Vorkommen, zu Grabungsschutzgebieten, zu dem Erfordernis von Abstimmungen mit betroffenen Fachbehörden und der Möglichkeit der Planung für die gesamte Verbandsgemeinde Nahe-Glan. |
| Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der Öffentlichkeit | Es werden Hinweise und Anregungen zu folgenden Themen vorgebracht: - zum Schutzgut Boden; insbesondere zum Thema der Versiegelung und der natürlichen Wasserrückhaltefunktion des Waldes - Schutzgut Wasser; insbesondere zu den Belangen der Abwasserbeseitigung bei Starkregenereignissen - zum Schutzgut Klima; insbesondere zu der natürlichen Klimaschutzleistung von Wäldern und zu Windgeschwindigkeiten - zum Schutzgut Mensch; zu Belangen des Immissionsschutzes (Lärm, Schall, Schattenschlag) - zu Mindestabständen zur Wohnbebauung, zur Unfallgefahr durch Eiswurf und zur erhöhten Waldbrandgefahr - zum Schutzgut Arten und Biotope; insbesondere zu Belangen des Artenschutzes, zu Vorkommen geschützter Vogelarten, zum Vogelzug, zur Abholzung von Waldbeständen, zum Vogelschutzgebiet Nahetal, zu Rotorschlag, zu Brandschutz - zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung; insbesondere zum ausgewiesenen Raum mit landesweiter Bedeutung für Erholung und Landschaftserlebnis, zur Zerstörung des Landschaftsbildes, zur Lichtverschmutzung - zum Schutzgut Landespflege und Kulturlandschaft; insbesondere zur Beeinträchtigung des Tourismus und des Freizeitwertes durch Windenergieanlagen, zum geplanten Heil- und Aktivwald der Stadt Bad Sobernheim |