In der Gemeinde wurde kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht.
Die Wahl zum Gemeinderat wird daher nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an Bewerber und ohne das Recht des Kumulierens (Stimmenhäufung) durchgeführt.
Spätestens am dritten Tag vor der Wahl erhalten Sie einen amtlichen, leeren Stimmzettel. Sie haben so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Die genaue Anzahl können Sie aus dem Stimmzettel ersehen. Diesen Stimmzettel können Sie schon zuhause ausfüllen und dann im Wahllokal in die Wahlurne legen.
Bei Mehrheitswahlen ist der Wähler völlig frei, welche wählbaren Personen er als Ratsmitglied wählen will.
Die Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen.
Sollten Sie noch Fragen zur (Mehrheits-)Wahl haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir stehen Ihnen unter den Telefonnummern 06751/81-1100, Frau Schmidt, und 81-1120, Frau Saur, zur Verfügung.