Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 22/2026
Verbandsgemeinde
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Nächster Artikel: Bekanntmachung zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Anhörungsverfahren)
Keine offene Lagerung von Kompost, Tierfutter und pflanzlichen Abfällen
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Komposthaufen sowie Tierfutter und pflanzliche Abfälle nicht offen oder frei zugänglich zu lagern.
Offen gelagerte Garten- und Pflanzenabfälle ziehen in erheblichem Maße Ratten an, da diese dort leicht Nahrung finden. Dadurch kann es zu einer verstärkten Ausbreitung von Schädlingen und zu hygienischen Beeinträchtigungen im Wohnumfeld kommen.
Bitte beachten Sie daher:
- Keine offenen Komposthaufen anlegen
- Pflanzliche Abfälle und Tierfutter nicht frei lagern
- Bio- und Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgen
- Kompost nur in geeigneten und gesicherten Behältern aufbewahren
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie mit, unsere Städte und Gemeinden sauber, hygienisch und lebenswert zu erhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Ordnungsverwaltung VG Nahe-Glan