Bad Sobernheim Zentrum
Hunde auf dem Gelände des Barfußpfades
Aus aktuellem Anlass weisen wir eindringlich auf die Bestimmungen der Satzung zum Schutze des Barfußpfades hin. Hiernach ist es gem. § 3 der Satzung verboten Hunde auf dem Barfußpfad mitzuführen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 500 € geahndet werden kann. Fast täglich kommt es zu Beschwerden, wonach Hundehalter ihre Tiere auf dem Gelände des Barfußpfades ausführen, dies sehr oft sogar unangeleint. Aufgrund dieser …