Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2026 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Zimmer 23, 55590 Meisenheim oder nach Absprache beim Ortsbürgermeister, durch die Einwohner eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch bei dem Ortsbürgermeister eingereicht werden.