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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 24/2024
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Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichtbeachtung der Kehr- und Reinigungspflicht

Wie so oft: Während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung auf Sauberkeit vor ihrem Haus achtet, haben einige andere seit Wochen und Monaten keinen Besen oder Heckenschere mehr in der Hand gehabt. Unkraut auf dem Gehweg bzw. in der Straßenrinne und überhängende Äste und Sträucher haben oft ein nicht mehr akzeptables Maß erreicht.

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass alle Straßenreinigungssatzungen (sowohl in den Ortsgemeinden als auch in den Städten Meisenheim und Bad Sobernheim) eine wöchentliche Reinigung vorsehen.

Es geht bei der Reinigung nicht nur um ein sauberes Erscheinungsbild unserer Gemeinden. Der Schmutz (Staub, Sand, Steine, Blätter, Papier etc.), der nicht von den Gehwegen und den Straßenrinnen aufgekehrt wird, landet bei Regenfällen in den Sinkkästen und verhindert einen geordneten Ablauf des Wassers in die Kanalisation. Um zu verhindern, dass der gesamte Schmutz direkt in die Kanalisation geführt wird, müssen diese öfter entleert werden, was mit erheblichem Aufwand für die jeweilige Gemeinde und die Stadt verbunden ist.

Alle Hausbesitzer werden aufgefordert, ihren wöchentlichen Reinigungspflichten nachzukommen. Dies gilt gleichermaßen für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.

Wir werden die Reinigungspflichten ab sofort verstärkt kontrollieren, anmahnen und bei Nichtbeachtung umgehend Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Weiterhin erinnern wir daran, Äste und Zweige, die in den Gehweg bzw. öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, bündig zurück zu schneiden.

Bei Gehwegen gilt hierbei eine lichte Höhe von 2,5 m, bei Fahrbahnen von 4,5 m, die von Bewuchs frei zu halten ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Ordnungsamt