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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 25/2023
Bad Sobernheim
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Ablauf von Ruhezeiten/Nutzungszeiten auf den Friedhöfen Bad Sobernheim und Steinhardt

Die Ruhezeit folgender Reihengrabstätten, Friedhof Bad Sobernheim, ist abgelaufen:

Die Ruhezeit folgender Reihengrabstätte, Friedhof Steinhardt, ist abgelaufen:

Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabstätten bis spätestens 15.09.2023 abzuräumen bzw. abräumen zu lassen.

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Angehörige/Grabbesitzer die Kosten zu tragen.

Das Nutzungsrecht folgender Wahlgrabstätten, Friedhof Bad Sobernheim, ist abgelaufen:

Das Nutzungsrecht an den vorgenannten Wahlgrabstätten kann auf Antrag neu erworben werden. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Friedhofsverwaltung unter den unten genannten Telefonnummern in Verbindung. Besteht kein Interesse am Neuerwerb, so bitten wir die Nutzungsberechtigten, die Grabstätten bis spätestens 15.09.2023 abzuräumen bzw. abräumen zu lassen.

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung bis zum genannten Zeitpunkt nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.

Gerne können Sie uns kontaktieren:

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Friedhofsverwaltung

Fachbereich 2.41, Frau Müller, Tel. 06751/81-2400 oder

Fachbereich 2.51, Frau Werking, Tel. 06751/81-2500