| 1) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
| 2) | Geltungsbereich / Übersichtskarte |
1) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.
Ziel der Planung:
Die Ortsgemeinde Daubach verzeichnet ein stetiges Bevölkerungswachstum. Zugleich ist die Ortsgemeinde Daubach landwirtschaftlich und handwerklich geprägt. So befinden sich in der Ortslage neben landwirtschaftlichen Hofstellen unter anderem auch eine Schreinerei, ein Baggerbetrieb sowie mehrere Kleingewerbe. Diese Struktur soll gewahrt und weiterentwickelt werden.
In diesem Zusammenhang ist geplant, die Eckweilerstraße, die bisher nur einseitig bebaut ist, als Erschließungsstraße zu nutzen. Die vorhandenen Infrastrukturen können durch die zukünftig zweiseitige Bebauung effizienter genutzt und neue Erschließungsmaßnahmen vermieden werden.
Um die vorgesehene Entwicklung planungsrechtlich realisieren zu können, stellt die Ortsgemeinde Daubach den Bebauungsplan „Auf Kerzenacker“ auf. Dieser überschneidet sich im südlichen Bereich (Eckweilerstraße und bestehender Hof) mit dem Bebauungsplan „Im Stümmel, im hohen Wasem“ mit insgesamt drei vollendeten Änderungsverfahren. Im Überschneidungsbereich wird das bisherige Planungsrecht (alte Bebauungspläne) aufgehoben und durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.
Der geltende Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (zum Zeitpunkt der Planaufstellung im Jahr 2011 noch VG Bad Sobernheim) stellt das Plangebiet im Bereich, der bebaut werden soll, bereits als Mischgebiet dar. Entwickelt werden soll die Fläche als dörfliches Wohngebiet (MDW). Der Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 BauGB.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung nebst Umweltbericht, in der Zeit von
Freitag, 19.06.2026 bis einschließlich Freitag, 31.07.2026
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > (Menü) > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die
Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
- Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -,
Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim,
eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Der Geltungsbereich wurde um den südlich liegenden Tierhaltungsbetrieb und die nördlich liegende Ausgleichs- und Entwässerungsfläche erweitert.
Redaktionelle / Nachrichtliche Ergänzungen und Aufnahme von Hinweisen zu/m
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan - 19.05.2021
Wasserver- und Abwasserentsorgung sind gesichert; Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern oder zurückzuhalten
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord / Koblenz - 20.05.2021
Vorgaben zur Niederschlags- und Schmutzwasserbewirtschaftung sowie zur Starkregenvorsorge; Niederschlagswasser soll möglichst ortsnah zurückgehalten, genutzt oder versickert und Gefährdungen durch Sturzfluten berücksichtigt werden
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord / Mainz - 01.06.2021
Immissionsschutzrechtliche Bedenken gegen ein WA-Gebiet wegen möglicher Geruchs- und Lärmkonflikte mit benachbarten landwirtschaftlichen/gewerblichen Nutzungen sowie Vorbelastungen durch Windparks, Teststrecke und Industriepark
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - 28.05.2021
Naturschutzfachliche Angaben zu Eingriffen und Artenschutz sind zu ergänzen; außerdem werden Vorgaben zur Niederschlagsrückhaltung, Versickerung, Starkregenvorsorge und Abstimmung des Entwässerungskonzepts gemacht
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - 31.05.2021
Hinweise zu möglichen Drainageleitungen und zur Vermeidung von Staunässe auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen; Drainagewasser ist ordnungsgemäß anzuschließen und zu versickern, nicht in den Kanal einzuleiten
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - 01.06.2021
Wegen benachbarter Tierhaltungsbetriebe werden Geruchs- und sonstige Emissionskonflikte mit dem geplanten Wohngebiet gesehen; gefordert wird statt WA die Ausweisung als Mischgebiet.
TRIWO AG Trier - 07.06.2021
Es werden Lärmkonflikte zwischen dem geplanten Wohngebiet und dem bestehenden bzw. genehmigten Kfz-Testgelände gesehen
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz - 14.07.2021
Hinweise zu möglichem Altbergbau sowie zu rutschungs- und wasserempfindlichem Baugrund; empfohlen werden ein Baugrundgutachten mit Prüfung der Hangstabilität, die Beachtung einschlägiger Bodenschutz-DIN-Normen und der Verzicht auf Versickerungsanlagen
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte).
2) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von knapp 2 ha die folgenden
Flurstücke:
| - | Flur 1: 69/4 (teilweise, Eckweilerstraße) und 73/10 (teilweise) |
| - | Flur 5: 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24. |
Die genaue Lage des Plangebiets in der Ortsgemeinde Daubach ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.