Erneute Veröffentlichung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 02.06.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans für das o.g. Teilgebiet wegen Änderungen, gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Der Planentwurf wurde in folgenden Punkten geändert:
Die Stadt macht von ihrem Recht, die Frist gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen zu verkürzen, Gebrauch.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die geänderten Planunterlagen für das vorgenannte Teilgebiet in der Zeit von Freitag, 27.06.2025 bis einschließlich Mittwoch, 16.07.2025 im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Bereich der Stadt Bad Sobernheim in einem reinen Wohngebiet. Das Plangebiet liegt in der Flur 16 im Flurstück 622-8.
Die von der Planung betroffenen Flurstücke sind der Planzeichnung zu entnehmen.