Aus gegebenem Anlass, insbesondere den Friedhof in Becherbach betreffend, wird zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass das Entsorgen von Blumenschmuck und sonstigen Abfällen innerhalb und außerhalb der Friedhöfe untersagt ist. Grabschmuck und Grünabfälle sind über die privaten Mülltonnen zu entsorgen oder zur Mülldeponie zu bringen.