Nach § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan werden dringliche Sitzungen der Verbandsgemeinde i.S.d. § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO in einer Zeitung bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im Amtsblatt nicht mehr möglich ist.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, die Bekanntmachung dringlicher Sitzungen im „Oeffentlichen Anzeiger“, vorzunehmen.