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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 27/2026
Bärweiler
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wahl-Transporte “; - vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB

1)

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2)

Geltungsbereich / Übersichtskarte

1) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.

Ziel der Planung:

Der ortsansässige Betrieb Wahl-Transporte beabsichtigt, einen bereits bestehenden Lagerplatz am westlichen Ortsrand der Gemeinde Bärweiler zu erweitern. Der ursprüngliche Lagerplatz mit kleinerem Zuschnitt wurde in 2015 genehmigt, aufgrund der Erweiterungsabsichten des Betriebes wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planzeichnung (inkl. Vorhaben und Erschließungsplan), Textfestsetzungen und Begründung nebst Umweltbericht, in der Zeit von

Freitag, 03.07.2026 bis einschließlich Freitag, 14.08.2026

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > (Menü) > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:

Aufnahme von Hinweisen zu/m bzw. redaktionelle / nachrichtliche Ergänzungen

geringfügige Änderung der Vorhaben- und Erschließungsplans (Löschung der Bezeichnung „Verkehrsfläche“)

Aufnahme von Hinweisen zu Verhinderung des Zutritts zu Wasserschutzzonen

zeichnerische Anpassung zur besseren Differenzierung von Vorhaben- und Erschließungsplan und Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Ergänzung einer Zweckbestimmung für Verkehrsflächen

exakte Bestimmung der baulichen Nutzung mittels Aufnahme einer entsprechenden Textfestsetzung

Reduzierung der Obergrenze für Werbeflächen auf 5 m²

Ergänzung der textlichen Festsetzung 1.3

geringfügige Änderungen der Formulierungen auf Seite 41 des Umweltberichtes

Ergänzung der Pflanzempfehlungen

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Fachgutachten

Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplans (Stadt-Land-plus GmbH, Boppard-Buchholz, Mai 2026)

Schalltechnisches Gutachten (konzept dBplus GmbH, Sankt Wendel, Juli 2023)

Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:

1. Planerische Vorgaben, Schutzgebiete und Objekte

Planung vernetzter Biotopsysteme

Flächennutzungsplanung

Schutzgebiete

Biotopkartierung Rheinland-Pfalz

2. Grundlagenermittlung

Naturräumliche Gliederung und Lage

Geologie und Boden

Klima

Wasserhaushalt

Potenzielle natürliche Vegetation

Biotoptypen (Bestand)

Tierwelt

Landschaftsbild und Erholung

Mensch, Gesundheit, Kultur- und Sachgüter

3. Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung

Nullvariante und voraussichtliche Entwicklung ohne Vorhaben

4. Umweltauswirkungen

Boden / Fläche

Wasser

Klima

Pflanzen und Tiere

Landschaftsbild und Erholung

Mensch und Gesundheit

Weitere Umweltauswirkungen (Abfall, Risiken, Klima, Schutzgebiete usw.)

5. Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

Biotopbewertung und Kompensationsbedarf

Schutzgutbezogener Kompensationsbedarf

6. Umweltmaßnahmen

Gebietsinterne Maßnahmen (Regenwasser, PV, Eingrünung usw.)

Gebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen

7. Zusätzliche Angaben

Planungsalternativen

Methodik und Kenntnislücken

Umweltüberwachung / Monitoring

8. Zusammenfassung

Gesamtbewertung des Vorhabens und seiner Umweltauswirkungen

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:

allgemeine Wasserwirtschaft

Schutz und Gestaltung von Gewässern Dritter Ordnung

Starkregenvorsorgemaßnahmen

Grundwasser- und Bodenschutz

Pflanzempfehlung

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte).

keine

2) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Der Gesamtgeltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,44 ha.

Betroffen sind die Flurstücke

Fl. 18 Nr. 124/1 tlw., 124/2, 124/3 tlw., 125/2 tlw.

Die genaue Lage des Plangebiets in der Ortsgemeinde Bärweiler ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan

- Fachbereich 3 -

Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen