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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 28/2025
Callbach
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Ablauf von Ruhezeiten/Nutzungszeiten auf dem Friedhof Callbach

Die Ruhezeit folgender Reihengrabstätten ist abgelaufen:

Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabstätten bis spätestens 31.10.2025 abzuräumen bzw. abräumen zu lassen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihen-/oder Wahlgrabstätte ist nicht möglich.

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Angehörige/Grabbesitzer die Kosten zu tragen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Friedhofsverwaltung